Sozialistische Rechnungslegung: Difference between revisions

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Die Art und Weise diese Übersicht zu bewerkstelligen ist jedoch für jede Wirtschaft eine verschiedene, denn das, was wir aus dieser Übersicht entnehmen wollen, ist in jedem Falle ein Verschiedenes.
Die Art und Weise diese Übersicht zu bewerkstelligen ist jedoch für jede Wirtschaft eine verschiedene, denn das, was wir aus dieser Übersicht entnehmen wollen, ist in jedem Falle ein Verschiedenes.
[…]
{{Page |n°=29}} […] bedürfnisse z.B., welche den lokalen Umkreis gewöhnlich nicht übersteigen, gehören in den Rahmen der lokalen Konsumgenoschaft, die als ein durch soziales Recht geschaffener Verband einer Heimatschaft gedacht wird; gemeinschaftliche lokale Bedürfnisse, wie Wasser, Gas, Elektrizität, Lokalverkehr usf. gehören zur Konsumentenvertretung durch die lokale Kommune, die, je nachdem es sich um kulturelle Bedürfnisse, wie Schule, Theater, Bibliothek, usf., oder um technisch-wirtschaftliche Fragen handelt, sich in gesonderte funktionelle Vertretungen abzweigt.
Bei allen Verbandsformen steht dem territorial höheren Verband die höhere Verfügungs-, Leitungs- und Entscheidungsinstanz zu, ob es sich nun um die Organisation der Arbeit durch den Produktionsverband oder um die Organisation des Konsums durch die Konsumentenorganisationen (Vertretungen und Genossenschaften) handelt. Die Planmäßigkeit der Funktionen soll hiedurch nötigenfalls im Landesmaßstab gesichert werden.
Die grundlegende Funktion des sozialen Rechtes im weistesten Sinne des Wortes, ist selbstredend diejenige, {{Page |n°=30}}


== Text Informations ==
== Text Informations ==

Revision as of 23:51, 29 December 2017

[6] Quesnay

Kap. I Das Problem der sozialistischen Rechnungslegung

[9] Rechnungslegung ist ziffernmäßige Übersicht über Wirtschaft. Die kapitalistische Wirtschaft z.B. dreht sich um den Profit und ihre Rechnungslegung ist darauf gerichtet, eine Übersicht über der Wirtschaft zu bieten, aus der Beziehung eines jeden Kapitalelementes zum Profit zu entnehmen ist. […]

Die Art und Weise diese Übersicht zu bewerkstelligen ist jedoch für jede Wirtschaft eine verschiedene, denn das, was wir aus dieser Übersicht entnehmen wollen, ist in jedem Falle ein Verschiedenes.

[…]

[29] […] bedürfnisse z.B., welche den lokalen Umkreis gewöhnlich nicht übersteigen, gehören in den Rahmen der lokalen Konsumgenoschaft, die als ein durch soziales Recht geschaffener Verband einer Heimatschaft gedacht wird; gemeinschaftliche lokale Bedürfnisse, wie Wasser, Gas, Elektrizität, Lokalverkehr usf. gehören zur Konsumentenvertretung durch die lokale Kommune, die, je nachdem es sich um kulturelle Bedürfnisse, wie Schule, Theater, Bibliothek, usf., oder um technisch-wirtschaftliche Fragen handelt, sich in gesonderte funktionelle Vertretungen abzweigt.

Bei allen Verbandsformen steht dem territorial höheren Verband die höhere Verfügungs-, Leitungs- und Entscheidungsinstanz zu, ob es sich nun um die Organisation der Arbeit durch den Produktionsverband oder um die Organisation des Konsums durch die Konsumentenorganisationen (Vertretungen und Genossenschaften) handelt. Die Planmäßigkeit der Funktionen soll hiedurch nötigenfalls im Landesmaßstab gesichert werden.

Die grundlegende Funktion des sozialen Rechtes im weistesten Sinne des Wortes, ist selbstredend diejenige, [30]

Text Informations

Reference: 1922b
Original Publication: „Sozialistische Rechnungslegung“, Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, 49/2, May 1922, p. 377-420
KPA: 02/13 (copy of the original edition annotée au stylo, in English, avec une page de traduction de termes allemands en anglais)

Lge Name
EN
DE POLANYI 2005, p. 71-113
FR « La comptabilité socialiste », chap. 15 de POLANYI 2008, p. 283-316