Hans Mayer’s Lösung des Zurechnungsproblems

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Deutscher Text zum Nachlesen

(with Felix Schafer)

I. Die Lösungen des Zurechnungsproblems und die Gründe für ihre Unzulänglichkeit

Das Zurechnungsproblem, die Frage nach den Wertschätzungen und Preisen der Produktionsmittel wird von der modernen theoretischen Nationalökonomie als das Problem der Ableitung von Wertschätzungen und Produktionsmittel aus denen der Konsumgüter aufgefasst. Dann eine theoretische Nationalökonomie, die von den Bedürfnissen der Einzelnen her die Wertschätzungen und preise der Gütermengen ableiten wolle, könne, dies nur für die Konsumgüter als unmittelbare Bedürfnisbefriedigungsmittel tun.

Für die Produktionsmittel, welche nur so weit Gegenstand von Wertschätzungen und Preisen sein könnten, als sie zur Herstellung von Konsumgütern verwendet würden, deren Wertschätzung und Preise also von denen der Konsumgüter abzuleiten sei, bestünde noch ein besonderes Problem. Da nämlich die Produktionsmittel im Gegensatz zu den Konsumgütern nur im Zusammenwirken, in Kombinationen – also nur mittelbar – zur Bedürfnisbefriedigung geeignet seien, entstünde hier noch die Frage der Überleitung bestimmter Werte und Preise der Konsumgüter auf die zu ihrer ausdrückte – das Problem bestimmte Werte und Preise der Konsumgüter den zu ihrer Herstellung benötigten Produktionsmittel zurechnen. Dieses Zurechnungsproblem erscheine als eine Zentralfrage für die Theoretische Nationalökonomie. Denn nicht nur bestimmten die Preise der Produktionsmittel die Kosten der Produktion und die Einkommen der Produktionsmittelbesitzer in der heutigen Wirtschaftsordnung. Auch der Fundamentalsatz der modernen Theorie, die Bestimmbarkeit aus sei durchbrochen, wenn das Zurechnungsproblem nicht lösbar wäre. Für dieses Problem gibt es nun noch immer keine allgemein anerkannte Lösung. wie weit es allerdings überhaupt als berechtig annerkant werden muss, werden unsere Ausführungen zeigen (unreadable manuscript inscription)

Da ist zunächst Böhm-Bawerks Lösung. Ausgehend von der klaren Vorstellung des abhängigen Wertes, leitet er, - eine bestimmte Konsumgüterwertschätzung vorausgesetzt, - aus dieser die Wertschätzung für jede der zu ihrer Wertstellung benötigten Produktionsmittelmengen den Ausfall an Bedürfnisbefriedigung ab, der durch den Wegfall der betreffenden Produktionsmittelmenge aus der Produktionsmittelkombination verursacht wird. (Verlustprinzip). Aus den so festgestellten Wertschätzungen für die Produktionsmittel ergeben sich nach dem allgemeinen Preisgesetz ihre Preise. Böhm-Bawerk kam so zu alternativ geltenden Wertschätzungen und Preisen der Produktionsmittel, da die verschieden eine Kombination bildenden Produktionsmittelmengen niemals in der gleichen konkreten Lage als wegfallend gedacht werden können. Die Wertschätzungen und Preise für Produktionsmittel bei Böhm-Bawerk haben daher keine gleichzeitige, d.i. „simultane“ Geltung und eine also auch nicht zu den Wertschätzungen und Preisen der durch sie hergestellten Konsumgütermengen addierbar – ein Resultat, das der Wirklichkeit widerspricht.

Diesem Übelstand sucht Wieser durch die Berechnung der Wertschätzungen der Produktionsmittel mit Hilfe eines Systems von Gleichungen abzuhelfen, auf deren einer Seite die Wertschätzung für eine bestimmte Konsumgütermenge als bekannte Größe und auf deren anderen Seite die zu ihrer Wertstellung notendigen Produktionsmittelmengen als bekannte und ihre Wertschätzung als Unbekannte steht. Diese Gleichungen gestatten die Berechnungen simultanen geltender Produktionsmittelwertschätzungen als Produktive Beiträge, die addiert, genau die Wertschätzung der von den betreffenden Produktionsmittelmengen hergestellten Konsumgütermenge ergeben. So gelangt man dazu, die Wertschätzung für die Konsumgütermengen auf die zu ihrer Herstellung verwendeten Produktionsmittelengen genau aufzuteilen. (Aufteilungsgedanke). Mittels simultaner Wertschätzungen für Produktionsmittel werden dann nach dem allgemeinen Preisbildungsgesetz die – gleich falle simultanen – Produktionsmittelpreise abgeleitet. Dieses Resultat Wieser’s entspricht nun ohne Zweifel der Wirklichkeit. Dazu konnte aber nur die Einsetzung der klaren Vorstellung des achangigen Wertes durch die unklare des produktiven Beitrages und der ließ inbefridigende Ersatz des wirtschaftlichen Handelns durch eine Rechenoperation führen.

Die Starken Seiten beider Prinzipien – die klare Wertvorstellung beim Verlustprinzip und die Simultaneität, also Addierbarkeit der Wertschätzungen und Preise verschiedener Produktionsmittel beim Aufteilungsgedanken, - suchte die anglo-amerikanische Grenzproduktivitätstheorie in einer Synthese unterzubringen. Meistens werden nur die Produktionsmittelpreise aus denen der Konsumgüter abgeleitet, ohne sich mit den Wertschätzungen zu befassen. Man stellte sich dabei die Verminderung des Preises einer Konsumgütermenge vor, die durch Wegfallen einer Einheit eines Produktionsfaktors von den zur Herstellung jener Konsumgütermenge benötigen Produktionsfaktors, der zur Herstellung der betreffenden Konsumgütermenge verwendet wird, wird dann durch Multiplikation der Verminderung des Preises des Konsumgutes die durch den Wegfall einer Einheit des betreffenden Produktionsfaktors verursacht wird, berechnet. Der Preis für den anderen, bei der Herstellung des Konsumgutes verwendeten Produktionsfaktor – es werden immer nur zwei (Arbeit und Boden) angenommen – ergibt sich dann durch Subtraktion des schon festgestellten Produktionsfaktorenpreises von Konsumgutpreis (Aufteilungsgedanke). Allerdings bot auch diese – hier zur grob skizzierte – Synthese keine unangefochtene Lösung. Denn auch hier wurde – neben anderen Mängeln – hervorgehoben, dass einer gegebenen Lage immer nur die Einheit eines der beiden Produktionsfaktoren als wegfallend gedacht werden könne, sodass die mittels Wegfall einer Produktionsfaktoreneinheit festgestellten Konsumgüterpreisänderungen und damit auch die ganze aus dieser Methode folgende Lösung nur alternative Geltung hätte.

In dieser Dogmengeschichtlichen Lage hetzt Mayer’s Lösung ein. Auch er gibt eine Synthese von Aufteilungagedanken und Verlustprinzip. Sie besteht – um sie schon hier kurz anzudeuten – aus zwei Phasen. Zunächst denkt Mayer aus den Grenzkombinationen je eine Einheit der verschiedenen Produktionsmittelarten nacheinander wegfallend. Durch den Wegfall je einer Einheit einer bestimmten Produktionsmittelart ergibt sich jeweils eine bestimmte Bedürfnisbefriedigungsminderung (Verlustprinzip).

Diese Bedürfnisbefriedigungsminderungen setzt er nun in ein Verhältnis, nach welchem er die Wertschätzung für die Grenzkombinationen auf die in ihnen mitwirkenden Produktionsmittelmengen aufteilt (Aufteilungsgedanke). Ebenso verfährt er, wie noch später zu erörtern sein wird, bei der Bestimmung der Produktionsmittelpreise.

Man muss Mayer bei der Meinung, die auch seiner – nur kurz skizzierten – Lösung zugrunde liegt, dass nämlich weder das Verlustprinzip, noch der Aufteilungsgedanke für die Lösung des Zurechnungsproblems [un]entbehrlich ist, zustimmen. Eine „Synthese“ beider Prinzipien halten wir jedoch für anfechtbar. Das führt zur Erörterung der Frage in welchem Sinne das Zurechnungsproblem überhaupt stellbar ist.

Wir behaupten nun:
Die theoretische Nationalökonomie hat zwei voneinander grundlegend verschiedene Sachverhalte zu erfassen. Das eine Mal verwenden die Einzelnen, die in ihrem Besitz befindlichen Gütermengen gemäß ihren eigenen Bedürfnissen (naturalsuchwirtschaftlicher Sachverhalt). Im ersten Fall wird bei der Lösung des Zurechnungsproblems der Aufteilungsgedanke verwendet.

Wir behaupten nun ferner:
Der Unterschied zwischen Konsumgüter und Produktionsmittel besteht für keinen der beiden Sachverhalte, sofern es sich um die Feststellung von Wortschätzungen bestimmter Preise handelt. Das Bestehen eines Zurechnungsproblems in Sinne eines besonderen Problems der Ableitung von Wertschätzungen und Preisen der Produktionsmittel aus denen der Konsumgüter wird damit geleugnet. Das Zurechnungsproblem wird nur soweit als berechtigt anerkannt, als es sich um Bestimmung von Wertschätzungen und Preisen im allgemein handelt, ohne ihre Ableitung aus den Wertschätzungen und Preisen für Konsumgüter zu postulieren.

Daraus folgt, dass wir bereits Mayer’s Problemstellung infolge seiner mit der herrschenden Theorie sich deckenden Auffassung des Zurechnungsproblems ablehnen müssen. Seine Lösung die Synthese von Verlustprinzip und Aufteilungsgedanken, muss wiederwegen der Verschiedenheit beider Sachverhalte als unmöglich erscheinen.

Aus dem Nachweis dieser Behauptungen besteht im Wesentlichen die folgende Arbeit.

II. Die Bildung von Wertschätzungen und Preisen unter dem naturalwirtschaftlichen Sachverhalt

Die gesellschaftliche Wirtschaft besteht (insertion manuscrite illisible) aus Einzelnen, die mit Gütervorräten ausgestattet sind und durch das soziale Bindemittel des Tausches miteinander verbunden sind. Für die Gütervorräte sind den Einzelnen als ihren Besitzen Verwendungsmöglichkeiten gegeben, d.h. durch Verwendung bestimmter Gütermengen zu bestimmten Zwecken erreichen die Güterbesitzer bestimmte Bedürfnisbefriedigungen. Ein kennzeichnendes Merkmal für diesen Sachverhalt ist ohne Zweifel die Verwendung der Güter gemäß den Bedürfnissen ihrer Besitzer. Denn jeder Güterbesitzer verwendet seinen Vorrat zu seiner größten Bedürfnisbefriedigung. Und ja jede Minderung des Güterbesitzes unter diesen Umständen zu einer Minderung an Bedürfnisbefriedigung für den betreffenden Güterbesitzer führt, ist hier die Notwendigkeit der Vorstellung vom abhängigen Wert, der sich beim Verlust einer Gütermenge, als mit ihrem Besitz weggefallene Bedürfnisbefriedigung darstellt, also durch das Verlustprinzip ermittelt wird, gegeben.

Nicht ohne Grund wurden diese Bemerkungen gemacht, ohne auf den immer wieder hervorgehobenen Unterschied von Konsumgütern als unmittelbare Bedürfnisbefriedigungsmittel aufmerksam gemacht zu haben. Denn für die Wertschätzung der Produktionsmittel kann ___ ___ _________et nicht bemerkbar machen. Unter den naturaltauschwirtschaftlichen Sachverhalt zielt nämlich ein Wegfall an Produktionsmittel ebenso wie an Konsumgütern eine Minderung an Bedürfnisbefriedigung nach sich. Die Wertschätzung wird daher immer nach dem Verlustprinzip vorgenommen.

Gilt daher unter den naturaltauschwirtschatftlichen Sachverhalt für die Vornahme der Wertschatzungen – von Preisen wird später die Rede sein – allgemein das Verlustprinzip, so kann doch nur seine Rolle im Zusammenhange mit der Aufstellung des Wirtschaftsplanes durch jeden Güterbesitzers erschöpft sich unter den naturaltauschwirtschatftlichen Sachverhalt in der Feststellung, welche Art der Verwendung eines Gütervorrates – mag er aus Konsumgütern oder Produktionsmittel bestehen, - ihm ein Maximum an Bedürfnisbefriedigung bringt. Damit ist der Wirtschaftliche Erscheinungen gibt es daher nicht. Die Vorstellung vom abhängigen Wert und mit ihr das Verlustprinzip kann also nur bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes eine Rolle spielen.

Aufstellung des Wirtschaftsplanes bedeutet nun die Auswahl aus allen denkbaren Gesamtbedürfnisbefriedigungszuständen, durch jeden Güterbesitzer, die mit allen möglichen Verwendungen seines Vorrates erreicht werden können. Und zwar besteht bei einer gegebenen Anzahl von Verwendungsmöglichkeiten –sei es für eine bestimmte Konsumergütermenge oder für eine Gruppe bestimmter Produktionsmittelmengen – eine begrenzte Anzahl von Möglichkeiten für jeden Einzelnen, seinen Vorrat zu verwenden. Er kann also nur zwischen einer begrenzten Anzahl von Gesamtbedürfnisbefriedidungszuständen wählen. Ist dies geschehen, dann sind die Verwendungen aller Güter bestimmt und damit der Wirtschaftsplan aufgestellt.

Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes erscheint damit an talgende Voraussetzungen gebunden: Gütervorrat, Verwendungsmöglichkeiten und Wirtschaftssubjekt. Als Gütervorrat erscheint dabei der Inbegriff der Gütermengen, die für den Güterbesitzer verfügbar sind. Verwendungsmöglichkeiten für eine bestimmte Gütermenge bedeuten die Möglichkeiten, eine bestimmte Bedürfnisbefriedigung zu erlangen, wenn diese Gütermenge auf eine bestimmte Weise verwendet wird. Unter Wirtschaftssubjekt wird die Rolle des Güterbesitzers verstanden, die in der Auswahl unter den ihnen für seinen Gütervorrat gegebenen Verwendungsmöglichkeiten besteht.

Einen wichtigen Spezialfall der Aufstellung des Wirtschaftsplanes, weil zur Ableitung von Tausch und Preis führend, bietet die Ersetzung der Verwendungsmöglichkeiten schlechthin durch Beschaffungsmöglichkeiten. Soll ein nämlich ein bestimmter Wirtschafter imstande sein, zu tauschen, d.h. eine bestimmte Gütermenge von einen bestimmten Wirtschafter gegen Hingabe einer anderen bestimmten Gütermenge zu erhalten, dann müssen ihm für bestimmte Gütermengen aus seinem Vorrat solche Möglichkeiten – nennen wir sie Beschaffungsmöglichkeiten – gegeben sein. Erst dann er entscheiden, ob er tauschen soll oder nicht. (Damit hat sich durch Einführung der Beschaffungsmöglichkeit der Tausch ergeben). Grundsätzlich ändert so die Einführung von Beschaffungsmöglichkeiten für bestimmte Gütermenge nichts an dem Vorgang der Aufstellung des Wirtschaftsplanes.

Denn auch dann kann der Wirtschafter die Gesamtbedürfnisbefriedigungszustände vergleichen, die bei der verschiedenen Verwendung seines Güterbestizes denkbar sind. Nur wird so unter den denkbaren Gesamtbedürfnisbefriedigungszuständen auch solche geben, die den Tausch, nämlich die Realisierung bestimmter Beschaffungsmöglichkeiten umfassen. Sind nun dem Wirtschaftern mehrers Beschaffungsmöglichkeiten für die gleichen Güterarten derart gegeben, dass sie um die gleiche Gütermenge bei mehreren Wirtschaftern eine bestimmte Güterart jedoch in verschiedenem Mengenverhältnis auch beschaffen können und sucht jeder Wirtschafter für die von ihm hingegebene Gütermenge möglichst viel von dieser einzutauschenden Güterart zu erlangen, wählt er also jene Beschaffungsmöglichkeit, bei der er für die von ihm hinzugebende Gütermenge die größte Menge der einzutauschenden Güterart erlangen kann, so wird nach dem allgemeinen – hier nicht näher darzustellenden – Preisbildungagesetz von allen Beschaffungsmöglichkeiten eine als ausgezeichnet – weil für alle vorkommenden Beschaffungshandlungen unter diesen Güterarten geltende – herausgehoben der Preis.

Aufstellung des Wirtschaftsplanes hat uns damit über die Gegebenheit von Beschaffungsmöglichkeit kein Preis abgeleitet werden kann. Es ist nun klar, dass dieser allgemein geltende ______ sich sowohl auf Konsumgüter als auch auf Produktionsmittel bezieht. Welche Güter auch immer getauscht werden sollen, ohne vorher gegebene Beschaffungsmöglichkeit, ist eine Entscheidung des Wirtschafters darüber, ob getauscht werden soll oder nicht, unmöglich. Sollen aber Konsumgüterpreise abgeleitet werden. __ müssen Beschaffungsmöglichkeiten für die betreffenden Verbrauchsgüter vorausgesetzt werden und sollen Produktionsmittelpreise abgeleitet werden, müssen Beschaffungsmöglichkeiten für die betreffenden Produktionsmittel vorausgesetzt werden. Eine Ableitung der Produktionsmittelpreiss aus dem Konsumgüterpreisen, wie die Theorie das Zurechnungsproblem auf Grund des Unterschiedes zwischen Konsumgütern als unmittelbaren und Produktionsmittel als mittelbaren Bedürfnisbefriedigungsmitteln formuliert, ist aber nicht möglich. Der Wirtschafter müsste dazu durch sein wirtschaftliches Handeln die Beschaffungsmöglichkeiten für die Produktionsmittel bestimmen – ein unerfüllbares Postulat, weil ja das wirtschaftliche Handeln als Wahl zwischen Verwendungsmöglichkeiten, also auch Beschaffungsmöglichkeiten, diese bereits als gegeben voraussetzen muss.

So viel über die Preisbildung der Güter unter dem naturalwirtschaftlichen Sachverhalt. Nun zum Wertschätzung.

Eine Wertschätzung konnte sich allerdings im Gegensatz zum Preis bisher bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes noch nicht ergeben, denn sie beruht auf der Abhängigkeit einer bestimmten Bedürfnisbefriedigung vom Besitz einer bestimmten Gütermenge und eine solche Abhängigkeit tritt für den Wirtschafter nur bei Wegfall einer Gütermenge also bei Veränderung der Lage in Erscheinung, - ein bisher noch nicht betrachteter Fall. Dass eine solcher Wegfall zur Wertschätzung der weggefallenen Gütermengen nach der durch ihren Wegfall verursachten Bedürfnisbefriedigungsminderung und damit zur Anwendung des Verlustprinzips führen kann, mag es sich um Konsumgüter oder Produktionsmittel handeln, wurde bereits erörtert. Eine Notwendigkeit dazu liegt aber nicht vor, da der Wirtschafter auch bei Veränderung der Lage durch nichts gehindert ist, einen neunen Wirtschaftsplan aufzustellen, ohne sich diese Aufgabe etwa durch Anschluss so den früheren zu erleichtern.

Freilich kann der Wirtschafter sich der Wertschätzung der Güter und damit des Verlustprinzips bedienen, im den neuen Wirtschaftsplan bei Aenderung der Lage leichter aufstellen zu können, - falls er nämlich tatsächlich dadurch eine Erleichterung erreicht.

Und zwar soll sie in der Möglichkeit bestehen, beim Auftreten einer neuen Verwendung für eine Gütermenge – Aendarung der Lags – ihre Wertschätzung nach den bisher gestiftsen kleinsten Nutzen den bisherigen Grenznutzen mit ihrem Nutzen in der neuen Verwendung zu vergleichen. Wenn die betreffende Gütermenge in der neuen Verwendung einen größeren Nutzen als den Grenznutzen stifte, ____ sie der neuen Verwendung gewidmet werden, ohne dass erst der ganze Wirtschaftsplan neu aufgestellt werden müsste; der Grenznutzen sei eben eine Marke, über der alles gut und unter der alles böss sei (Wieser). Ob allerdings so die Wertschätzung dem Wirtschafter tatsächlich die Aufstellung des Wirtschaftsplanes gegebenenfalls erleichtert oder nicht, muss zweifelhaft sein. Denn der Grenznutzen einer Gütermenge ist nur nach der Sogenannten Differenzmethode feststellbar. Das heißt, nur durch Feststellung des Unterschiedes der Gesamtbedürfnisbefriedigungszustände vor und nach dem Wegfall der betreffenden Gütermenge. Ohne die Aufstellung des Wirtschaftsplanes unter der Voraussetzung des Wegfalles der zu schätzenden Gütermenge ist also ihr Grenznutzen nicht zu erkennen.

Neben ihrem Grenznutzen muss dann noch ihr Nutzen im der neuen Verwendung festgestellt werden. Das erfordert die Aufstellung des Wirtschaftsplanes unter der Voraussetzung der Widmung der betreffenden Gütermenge für die neue Verwendung. Der Zuwachs an Bedürfnisbefriedigung, der sich dann gegenüber dem Zustand ergibt, in dem die betreffenden Gütermenge nicht vorhanden war, kann erst ihrem Grenznutzen in der bisherigen Verwendung verglichen werden.

Wer sich also der Wertschätzung zur Erleichterung seines wirtschaftlichen Handelns bei geänderter Lags bedienen will, muss zwei Mal den Wirtschaftsplan aufstellen. So ist es grundsätzlich zweifelhaft, ob es nicht leichter ist, unter Verzicht auf dieses Hilfsmittel der Wirtschaftsplan aufzustellen, ohne Anschluss durch Wertschätzungen an den bisherigen zu suchen. Überblickt man, abschließend, unsere Erörterung über die Rolle der Wertschätzungen, so tritt nirgends ein Unterschied zwischen der Feststellung von Produktionsmittelwertschätzungen und Konsumgüterwertschätzungen hervor. Immer ist der Weg, auf dem sie festgestellt werden, der gleiche: nämlich die Differenzmethode, d.h. die Differenz zwischen der Gesamtbedürfnisbefriedigung vor und nach dem Wegfall zu schätzenden Gütermenge bestimmt ihre Wertschätzung, gleichgiltig ob es sich um Produktionsmittel oder um Konsumgüter handelt. Daraus folgt bereits, dass ein Unterschied in der Feststellung der Wertschätzung von Konsumgütern und Produktionsmittel wie in der Stellung des Zurechnungsproblems im Sinns der Ableitung der Wertschätzungen der Produktionsmittel, aus denen der Konsumgüter unterliegt, unmöglich ist. In der Tat kam die Fasstellung der Wertschätzung einer Produktionsmittelmenge erfolgen, ohne dass vorher die Wertschätzung für die Konsumgütermenge, zu deren Herstellung sie dienten erfolgt wäre. Denn die durch den Wegfall einer Produktionsmittelmenge verursachte Minderung an Bedürfnisbefriedigung wird unschängig davon festgestellt, dass in einer anderen konkreten Lage sich durch Wegfall einer anderen Gütermenge ein anderer Ausfall an Bedürfnisbefriedigungsminderung ergeben hat. Diese Unschängigkeit der Feststellung der Wertschätzung einer Produktionsmittelmenge von der Wertschätzung der Konsumgütermenge, zu deren Umstellung sie diente, zeigt deutlich, dass die Notwendigkeit einer Ableitung der Produktionsmittel – Wertschätzungen aus denen der Konsumgüter nicht besteht.

Wie denn auch immer sei: für den Preisbildungsprozess ändert sich durch Feststellung von Wertschätzungen zur Konstituierung von Verwendungsmöglichkeiten führt, da dies bereits vor dem wirtschaftlichen Handeln gegeben sein müssen, sondern, wie soeben gezeigt, ein höchstens einen - allerdings erbehrlichen - Behelf zur Auswahl unter diesen Verwendungsmöglichkeiten darstellt; ebenso kann die Feststellung von Wertschätzungen nie zur Konstituierung von Beschaffungsmöglichkeiten führen, aus denen sich eine ausgezeichnete als Preis bilden könnte. Vielmehr ist ohne Gegebenheit von Beschaffungsmöglichkeit – und des gilt für alle Güterarten, also für Konsumgüter, wie für Produktionsmittel – keine Entscheidung des Wirtschafters denkbar, ob er tauschen soll oder nicht. Die – auch hier selbstverständlich entbehrliche – Wertschätzung kann nur zum Vergleich des Grenznutzens der hinzugebenden Gütermenge mit dem Nutzen der zu empfangenden Gütermenge herangezogen werden, also dem Wirtschafter diese Entscheidung erleichtern könnte.

Man wende gegen dieses Ausführungen nicht den berühmten Satz Böhm-Bawerk’s ein, „dass der Preis vom Anfang bis zum Ende das Produkt von subjektiven Wertschätzung ist“ („Positive Theorie des Kapitales“ Böhm-Bawerk, Jena 1921, Seite 280.), denn wenn das Verhältnis der subjektiven Wertschätzung von Ware und Preisgut ist aber darüber entscheidet, wer überhaupt daran denken kann, sich um den Austausch beider in Bewerbung zu setzen, wer überhaupt „tauschfähig“ ist (Böhm-Bawerk a.a.O. S. 280.) dann muss doch wohl dem Wirtschafter die Wertschätzung sowohl der Ware als auch des Preisgutes bekannt sein. Mit der Wertschätzung einer Gütermenge, nach der von ihrem Besitz abhängigen Bedürfnisbefriedigung muss der Wirtschafter aber diese Gütermenge bereits kennen. Sollen daher auf Grund des Verhältnisses subjektiver Wertschätzung von Ware und Preisgut sich für oder gegen den Tauscht entscheiden, so muss er dazu die Menge der Ware und des Preisgutes kennen, d.h. der Wirtschafter muss wissen, welche Warenmenger für eine bestimmte Menge des Preisgutes erhält. Damit taucht hinter jenen angeführten Satz Böhm-Bawerk’s unsere Beschaffungemöglichkeit wieder auf.

So viel über Wertschätzungen und Preise unter naturalwirtschaftlichen Sachverhalt. Ein prinzipieller Unterschied zwischen Produktionsmitteln und Konsumgütern, der sich bei der Feststellung von Wertschätzung und Preis bemerkbar machen würde, und zur Zurechnunsgproblem als Frage der Ableitung der Produktionsmittelwerte und preise aus denen der Konsumgüter führen würde, hat sich hier nicht ergeben. Auch steht fest, dass zur Beschreitung dieser Erscheinungen das Verlustprinzip, dort, wo es angewendet werden kann, genügt, was die prinzipielle Richtigkeit der Lösung Böhm-Bawerks für naturalwirtschaftlichen Sachverhalt bereits zeigt.

III. Die Bildung von Preisen unter dem geldwirtschaftlichen Sachverhalt

Nun zur Erörterung der geldwirtschaftlichen des Zurechnungsproblems unter Sachverhalt, einer ideal typischen Konstruktion der entwickelten Geldwirtschaft, ebenso wie der naturalwirtschaftliche darstellt. Die Einzelnen haben unter dem geldwirtschatlichen Sachverhalt zwei Funktionen. Einerseitz eine als als Konsumenten Besitzen eines nur zum Erwerb von Gütern gegienten Mittels- des Geldes. An_eeits sind sie als Produzenten Besitzer von Gütermengen, die zu ihrer Bedürfnisbefriedigung ungeeignet sind, und die sie daher um Geld hingeben müssen. Disse beiden Funktionen der Einzelnen sind durch ihr Streben nach einem Maximum an Bedürfnisbefriedigung miteinander in Verbindung. Als Konsumtenen streben sie darnach, durch ihnen Geldbesitz jene Gütermengen zu erweben, die ihnen ein Maximum an Bedürfnisbefriedigung vermitteln. Dazu müssen ihnen Verwendungsmöglichkeiten für ihren Geldbesitz gegeben sein, die darin bestehen, dass ein bestimmter Konsument für eine bestimmte Geldmenge eine Einheit der verschiedenen Güterarten erwerben kann, Erst dann stellt der Geldbesitz jedes Konsumenten gewisse Möglichkeiten dar, zu einen Gesamtbedürfnisbefriedigungszustand zu gelangen. Erst dann also kann der Konsument unter diesen verschiedenen Möglichkeiten der Verwendung seines Geldbesitzes jene auswählen, die ihm den größten Gesamtbedürfnisbefriedigungszustand gewährt. Dass dabei für den Geldbesitz jedes Konsumenten Verwendungsmöglichkeiten angenommen werden müssen, die festsetzen, welche Geldmengen jeder Konsument für eine Einheit einer bestimmten Güterart hingeben muss, ist notwendige Voraussetzung für das Wirtschaften jedes Konsumenten mit seinem Geldvorrat, d.h. für die Verwendung des Geldvorrates jedes Konsumenten zur Erreichung eines Maximums an Bedürfnisbefriedigung. Denn ohne Gegebenheit von Verwendungsmöglichkeiten ist Wirtschaften unmöglich. Und wie sich dies unter dem naturalwirtschaftlichen Sachverhalt in der Notwendigkeit der Annahme von Verwendungsmöglichkeiten für den Güterbesitz jedes Einzelnen zeigte, so zeigt es sich unter dem geldwirtschaftlichen Sachverhalt in der Notwendigkeit der Annahme von Verwendungsmöglichkeiten für den Geldbesitz jedes Konsumenten.

Hat nun jeder Einzelne als Konsument die Gütermengen bestimmt, welche er um gewisse Geldmengen zu erwerben wünscht, dann ist die Nachfrage nach den Gütern gebildet. Und zwar stellt sich für die Gütermengen der Einzelnen als Produzenten in Geld ausgedrückte Verwendungsmöglichkeiten dar. Denn jetzt steht fest, welche Geldmengen die Produzenten für bestimmte Gütermengen erhalten können, wenn als sie bestimmten Konsumenten überlassen. Aus diesem in Geld ausgedrückten Verwendungsmöglichkeiten wählen nun die Einzelnen als Produzenten unabhängig von ihnen sigenen Bedürfnissen – ihre Gütermengen sind je zu ihrer eigenen Bedürfnisbefriedigung ungeeignet – jene, bei denen sie für ihre Güter die größte Gelesums erhalten. Denn je mehr Geld sie so erhalten, um so mehr Gütermengen für ihre eigene Bedürfnisbefriedigung können sie sich als Konsumenten beschaffen. In diesem Sinne kann gesagt werden, dass die Einzelnen unter dem geldwirtschaftlichen Sachverhalt ihren Gütervorrat unabhängig von ihren eigenen Bedürfnissen für eine möglichst Große Geldsume verwenden.

Aus diesem Vorgang geht nun eine bestimmte in Geld ausgedrückte Verwendungsmöglichkeit als allgemein geltende hervorder Preis. Und zwar beruht hier der Preisbildungsprozess auf dem Bestreben der Produzenten, für ihre Güter möglichst viel Geld zu erhalten, ähnlich dem naturalwirtschaftlichen Sachverhalt, wo er auf der Tatsache berunt, dass jeder Güterbesitzer jene Beschaffungsmöglichkeiten wählt, durch welche er für seine von ihm hingegebene Gütermenge die größte Menge der einzutauschenden Güterart erhält.

Nach dieser Skizzierung des Geldwirtschaftlichen Sachverhaltes ergibt sich die Frage nach den Wertschätzungen und den Preisen der Produktionsmittel. Unter dem naturaltauschwirtschaftlichen Sachverhalt hatte die Wertschätzung einer Gütermenge nach ihrem Grenznutzen die Funktion, den Vergleich ihres Nutzens in ihrer bisherigen Verwendung mit ihrem Nutzen in der neu hinzugekommenen Verwendung zu ermöglichen. Diese Funktion der Wertschätzung ist unter dem geldwirtschaftlichen Sachverhalte infolge des Geldes als eines von vornherein gegebenen gemeinsamen Nenbers überflüssig geworden und mit ihr die Vorstellung vom abhängigen Wert und das Verlustprinzip.

Dass sich die Preise unter dem geldwirtschaftlichen Sachverhalt als im Preisbildungsprozess ausgezeichnete, in Geld ausgedrückte Verwendungsmöglichkeiten für die Gütermengen der Produzenten ergeben, und dass ihre Bildung letzten Endes durch die Gegebenheit von Verwendungsmöglichkeiten für den Geldbesitz der Konsumenten ermöglicht wird, wurde bereits gesagt.

Dieser Behauptung ist nur noch hinzuzufügen, dass sie ebenso wie für Konsumgüter auch für Produktionsmittel gilt. Denn die Ableitung von Konsumgüterpreisen verlang neben Konsumgütermengen besitzenden Produzenten noch für den Gütervorrat jedes Konsumenten die Annahme von Verwendungsmöglichkeiten, die darin bestehen, dass jeder Konsument für eine bestimmte Geldmenge eine Einheit der verschiedenen Konsumgüterarten erwerben kann.

Und die Ableitung von Produktionsmittelpreisen verlangt neben Produktionsmittelmenden besitzenden Produzenten noch für den Gütervorrat jedes Konsumenten die Annahme von Verwendungsmöglichkeit, die darin bestehen, dass jeder Konsument für eine bestimmte Geldmenge eine Einheit von verschiedenen Produktionsmittelmengen erwerben kann. Der Unterschied zwischen Konsumgüter und Produktionsmittel als unmittelbare Bedürfnisbefriedigungsmittel spielt bei diesen Voraussetzungen keine Rolle. Das auf ihm denen der Konsumgüter besteht daher auch unter dem geldwirtschaftlicher Sachverhalt nicht. In der Tat wäre es – ähnlich wie unter dem naturaltauschwirtschaftlichen Sachverhalt – nicht zu sehen, wie man vom wirtschaftlichen Handeln aus Verwendungsmöglichkeiten Voraussetzung für das wirtschaftliche Handeln ist. Die Stellung des Zurechnungsproblems als Ableitung der Preise für Produktionsmittel aus denen der Konsumgüter würde daher – sei es für Konsumgüter oder für Produktionsmittel – die Forderung bedeuten, aus dem wirtschaftlichen Handeln der Konsumenten mit Konsumgütern jene Verwendungsmöglichkeiten für ihren Geldvorrat abzuleiten, die jedem von ihnen zeigten, für welche Geldmenge er eine Einheit der verschieden Produktionsmittel erwerben könnte.

Aus dem wirtschaftlichen Handeln eine Verwendungsmöglichkeit auzuleiten, ist daher unmöglich.

Bei näherer Betrachtung des Preisbildungsprozesses meldet sich nun, gleichsam an zwei Stellen, der Aufteilungsgedanke.

Der erste Schritt zur Preisbildung ist nämlich zweifellos die Bildung der Nachfrage. Jeder Konsument muss dazu bei gegebenen Verwendungsmöglichkeiten für seinen Geldvorrat zur Erwerbung der ihm ein Maximum an Bedürfnisbefriedigung vermittelnden Güter einen Wirtschaftsplan zur Verwendung seines Geldbesitzes aufstellen. Aufstellung des Wirtschaftsplanes bedeutet nun Einführung des Aufteilungsgedenkens. Dem es handelt sich hier – nach Mayer selbst – um die Frage:
„Wie teile ich die gesamten mir zur Verfügung stebenden Mittel auf die Realisierung der einzelnen Ziele auf, um da durch mein Gesamtziel so vollständig, als es durch die gegebenen Mittel überhaupt möglich ist, zu verwirklichen?“ (H. Mayer, “Untersuchungen zum Grundgesetz der wirtschaftlichen Wertrechnung”. – Archiv für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung. N.F. Bd. 2, S. 5.).

Unter dem geldwirtschaftlichen Sachverhalt bedeutet das die Frage, auf welche Gütermengen jeder Geldbesitzer bei gegeben Verwendungsmöglichkeiten für seinen Geldbesitzd diesen zur Erwerbung eines Maximums an Bedürfnisbefriedigung restlos aufzuteilen hat. Diese Aufteilung der Geldvorrate durch jeden Geldbesitzer bei Aufstellung seines Wirtschaftsplanes ist gleichsam die srate Stelle, wo sich der Aufteilungsgedanke ergibt. Und zwar stellt auch dort jeder Wirtschafter einen Wirtschaftsplan auf. Dort aber bedeutet dies nur eine Güteraufteilung, weil jeder Wirtschafter dort nur mit Gütermengen ausgestattet ist. Aufteilung eines Mittels, das ein gemeinsamer Ausdruck für die Wertschätzung der Güter ist, also dem Güterwerte entspricht, gibt es dort nicht.

Als zweite Stelle, wo sich der Aufteilungsgedanke findet zeigt sich das Ergebnis des Preisbildungsprozesses. Es besteht nämlich in der Bildung eines Preissystems, bei dem alle Geldbesitzer ihr gesamtes Geld gegen die gesamten in der Gesellschaft vorhandenen Gütermengen hingeben. Erst dann kann man von endgütter bestimmten Preisen sprechen, da erst dann de Zweck des Geldes und Gütermengen – gegeneinander hingeben zu werden – erfüllt ist. Die Summe des in der Gesellschaft vorhandenen Geldes muss also den in der Gesellschaft vorhandenen Gütermengen gleichgesetzt werden d.h. es muss auf sie aufgeteilt werden.

Unter dem naturalwirtschaftlichen Sachverhalt dagegen ist das Geld wie jede andere Gütermenge zur Bedürfnisbefriedigung seines Besitzens geeignet. Es ist bloß eine Gütermenge, für die sein Besitzerhäufig die Tauschverwendungsmöglichkeit wählt, weswegen es als allgemein gebräuchliches Tauschmittel erscheint.

Es muss also nicht notwendig gegen andere Güter hingeben werden. Die Gleichsetzung des in der Gesellschaft vorhanden Geldes und der vorhandenen Gütermengen ist damit nicht notwendig gegeben.

So tritt der Aufteilungsgedanke unter dem Geldwirtschaftlichen Sachverhalt an zwei Stellen auf: bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes durch jeden Geldbesitzerund als Resultat des Preisbildungsprozesses.

IV. Erörterung der Mayer’schen Lösung

Nach diesen Bemerkungen werden wir uns der Lösung Mayer’s 1) zu. Da seine Begründung des Zurechnungsproblems, mit der Theorie übereinstimmt müssen wir sie als anfechtbar ablehnen. Mayer sagt hier: „Wenn es in letzter Linis die Bedürfnisse sind, die nach ____ ihrer verschiedenen Wichtigkeitsgrade die Wirtschaftenden Menschen veranlassen, den Dingen als Mittel ihrer Befriedigung Wert beizulegen, dann sind daraus unmittelbar nur die Gesetze der Bewertung der Gebrauchsgüter abzuleiten. Die Rohstoffe, Ullfsetoife, Arbeitsleistungen, … Bodenleistungen … aber an sich in ihren konkreten Formen und mit ihren Eigenschaften untauglich zur Bedürfnisbefriedigung, können nur aus dem Grunde und in dem Maces des Wirtschaftsinteresses und damit der Bewertung sein, als von ihnen die Gewinnung von wertgehaltenen Bedürfnisbefriedigungsmitteln, d.i. von genusereifen Produkten abhängt. Vom Werte ihrer Produkte her erhalten die Produktionsmittel ihren Wert“ (S. 1206, Handwörterbuch). Das Zurechnungsproblem wird hier auf dem Unterschied der Konsumgüter als unmittelbare und der Produktionsmittel als mittelbare Bedürfnisbefriedigungsmittel begründet. Wie aber ein Produktionsmittelvorrat zusammen (komplementär) einen bestimmten Gesamtbedürfnisbefriedigungszustand vermittelt, ebenso vermitteln die einen Wirtschafter gehörigen Konsumgütermengen in ihrem Zusammen wirken einen bestimmten Gesamtbedürfnisbefriedigungszustand. Und nur auf diesem Gesamtbedürfnisbefriedigungszustand und nicht auf die von einer bestimmten Konsumgütermenge isoliert gestiftetes Gesamtbedürfnisbefriedigung kommt es für den Wirtschafter „wegen des Gesamtzusammenhanges des Bedürfnisse“ – wie Mayer selbst sagt – an. Dass eine Konsumgütermenge technische zur unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung im Gegensatz zu einer Produktionsmittelmenge verwendbar sein mag, ist daher eine für das Wert und Basiaproblem belangloser Unterschied.

Dem entspricht nur, dass such die auf diesem Unterschied Fußende Formulierung des Zurechnungsproblems als Ableitung der Werte und Preise der Produktionsmittel, aus denen der Konsumgüter „wie ergeben sich aus dem Werten (Preisen) der Güter erster Ordnung, d.i. der Konsumgüter bestimmter Werte (Preise) der zu Erzeugung jener dienenden Güter höherer Ordnung d.i. der Produktionsmittel“ (S. 1206) anfechtbar ist.

Wir erinnern nur ab unsere früheren Bemerkungen, aus denen sich für den naturalwirtschaftlichen dachverheit ergiot, dass eine Wertschätzung unter der Gegebenheit eines bestimmten Gesamtbedürfnisbfefriedigungzustandes für eine bestimmte Produktionsmittelmenge bereits bei ihrem Wegfall feststellbar ist, ohne das dar Wirtschafter vorher nach der Wertschätzung der Konsumgütermenge hätte fragen müssen, bei deren Erstellung die betreffende Produktionsmittelpreise ist nur auf die als Ansatz zum Handeln bastshande Notwendigkeit hinzuweisen, unter dem naturalwirtschaftlichen Sachverhalt Tauschverwendungsmöglichkeiten für die Güter und unter den gelwirtschaftlichen Sachverhalt Verwendungsmöglichkeiten für den Geldbesitz jedes Konsumenten setzen zu müssen.

Der allgemein anerkannte Setz der Theoretischen Nationalökonomie, dass „die Rohstoffe, Hilfestoffe, Bodenleistungen und die zahlreichen Zwischenprodukte .. nur aus des Grunde und nur in dem Masce Gegenstand des Wirtschaftsinteresses und damit der Bewertung sein können …… als von ihnen die Gewinnung von wertgehaltenen Bedürfnisbefriedigungsmitteln, d.i. von genussreifen Produkten abhängt“ (S. 1206) kann diese ebensrörtete Formulierung des Zurechnungsproblems als Frage der Ableitung der Produktionsmittelpreise von den Konsumgüterpreisen nicht stützen. Denn er besagt nur, dass die zur Erreichung einer Bedürfnisbefriedigung dienen, eine Ansage, die auch für Konsumgüter gilt.

Mevor nun Mayer nach dieser nicht völlig unanfechtbaren Formulierung und Begründung des Zurechnungsproblems zu seiner konkreten Lösung übergeht, stellt er zwei Grunde für die Unzulänglichkeit des Zurechnungsproblems fest: nämlich: „dass sich alle nur mit den formellen Bestimmungagründen der Produktionsmittelwerte, d.i. der Methode der bloßen Erfassung der Erfassung der Wertgrössen befassen, dabei aber das zumindest ebenso wichtige Problem der Aufzeigung der materiellen Bestimmungsgrunde, d.i. der Bedingungen, von welchen es abhängt, ob ein Produktionsmittel einen hohen oder niedrigen Wert hat, vernachlässigen“ und „zweitens… dass immer von der bereite fertig gegeben produktiven Gesamtkombination mit den an ihren Bande liegenden fertigen Granzkombinationen ausgegangen wird, ohne auf das Bildungsgesetz der Produktiven Grenzkombination einzugehen. Beide Mängel stehen in innerem Zusammenhang miteinander. Denn das Bildungegesetz der Gesamtkombination kann nicht ohne die Verwendung der Nutzgrössen der einzelnen Produktionsmittel entwickelt werden und ebenso wenig die Ableitung dieser Nutzgrössen ohne die Erkenntnis dieses Bildungegestzes. Ausgangspunkt kann daher nicht sein: bestimmte Grenzprodukte mit ihren Werten und ihren technischen Kombinationen als gegeben angenommen und das Wirtschaftssubjekt nun vor die Frage gestellt, welchen die Werte der einzelnen Produktionsmittelvorräten drauf los prosusiert und nun Ex Post die Frage erhoben, welchen Nutzen die einzelnen Produktionsmittel haben. Sondern umgekert, der Ausgangspunkt der praktischen Wirtschaft ist der, dass jedes Wirtschaftssubjekt über irgend welche Produktionsmittel verfügt…… und vor das Problem gestellt ist, damit das Beste für seine Gesamtbedürfnisbefriedigung zu machen. Dazu bedarf es eines Produktionsplanes… Erst am Ende des Produktionsplanes ergeben sich dann Grenzverwendungen der einzelnen Produktionsmittel und ihre Grenznutzen.“ (S. 1209)

Was die Aufzeichnung der materiellen Bestimmungegründe der Weltgrössen betrifft müssen sie immer bereits berücksichtigt sein, wenn bei der Werthestimmungevon einem bereits fertigen Produktionsplan ausgegangen wird. Denn ohne konkrete Daten, in denen sich eben die materiellen Bestimmungegründe als Bedingungen für den Wert der Produktion mitspiegeln, ist der Produktionsplan nicht aufstellbar. Das Ausgehen von der bereits fertig gegebenen produktiven Gesamtkombination schlierst daher die Vernachlässigung der materiellen Bestimmungsgründe der Produktionsmittelwerte aus.

Wenn der Einwand „ex post“ bedeutet, dass bei der Bestimmtung von Produktionsmittelwerten nicht von bereits gegeben Konsumgüterwerten auszugehen ist, dass ist er zutreffend. Soll er aber noch mehr bedeutet, nämlich die Ablehnung des Ausgehens vom bereits aufgestellten Wirtschaftsplan, „der bereits Bertigen produzierten Gesamtkombination“, dann ist er unter dem naturaltauschwirtschaftlichen Sachverhalt nicht gerechtfertigt. Denn dort ist die Vorstellung eines Güterwertes nur auf den Wegfall der zu wertenden Gütermengens verursacht wird. Mayer selbst nennt diese Schätzungsweise „die als Differenzmethode oder als Operieren mit dem “Verlustgedanken” bekannte und in der allgemeinen Wertlehre hinreichend legitimierte und erprobte Vorgangsweise.“ (a.o.O S. 1212). Diese Vorstellung ist abemur durch vorherige Widmung der zu wertenden Gütermenge wir überhaupt den Gesamten Vorrates möglich. Denn erst die, durch Wegfall der zu wertenden Gütermenge verursachte Minderung des Gesamtbedürfnisbefriedigungszustandes gibt die Handhabe zur Wertschätzung der betreffenden Gütermenge. Das Bedeutet aber berseits, das notwendige Ausgehen von der bereits fertigen Gesamtkombination also, das „ex post“. Dem entspricht nur, dass die den „ex post“ – Einwand zugrunde liegende Behauptung Mayers das Bildungagesetz der produzierten Gesamtkombination könnte nicht ohne Verwendung der Nutzgrössen der einzelnen Produktionsmittel entwickelt werden, nicht zutrifft. Denn der Wirtschafter benötigt nicht bei der Aufstellung des Produktionsplanes, d.h. des Wirtschaftsplanes, Nutzgrössen einzelner Gütermengen, also auch nicht einzelner Produktionsmittelmengen. Denn er hat nur Gesamtbedürfnisbefriedigungzustände miteinander zu vergleichen, die sich durch Widmung seines gesamten Vorrates ergeben. Und macht er bei einer Lagenänderung von der Möglichkeit Gebrauch, die enntnis von Werten, also auch von Produktionsmittelwerten bei der Neuaufstellung des Wirtschaftsplanes zu verwerten, dann handelt es sich immer un Werte, die sich erst als Resultat der Aufstellung des Wirtschaftsplanes ergaben, also nis ein von vorherein gesetztes Datum fü die Aufstellung des Wirtschaftsplanes bildeten. Das „ex post“ ist also für die Feststellung von Wertschätzungen unter dem naturaltauschwirtschaftlichen Sachverhalt unumgänglich.

Nun zur Lösung Mayer’s selbst. Zunächst handelt sie von der Feststellung der Produktionsmittelwerte und wird durch folgende Worte vorbereitet: „Um den Weg durch die Schwierigkeiten in Lösung zu finden, ist es notwendig den Sinn der Zurechnung in der praktischen Wirtschaft festzuhalten: Richtlinien für die zweckmäßigste Disposition durch die Feststellung der Bedeutungegrössen der verschiedenen Produktionsmittel zu finden. Dabei ist zu unterscheiden: die bloß relative Bedeutung der Produktionsmittel in Verhältnis zueinander, ausgedrückt in den quantitativen Relationen der der letztverwendeten Teilmengen in der Form einer Kette von Gleichungen, die natürlich immer mehr für die jeweils zu Grunde gelegte Gütersituation (d.i. bei gegebenen Arten und Mengen der Produktionsmittel) geltend, besagen, dass in Bezug auf den Nusserfolg la ist gleich 2B = 1C = 3B u.s.w. oder mit anderen Worten, in welchem Verhältnis in letztverwendeten Einheiten der verschieden Produktionsmittel zum Nutzerfolg beitragen…… und anderseits die Feststellung“ der absoluten Nutzgrössen“ der Produktionsmittel. Die Ermittlung der Verhältnisziffern kann in Wege der Variation durch Beobachtung der mit dem Wegfall… je einer kleinen Teilmenge der verschiedenen Produktionsmittel verbunden Nutzausfalle festgestellt werden.“ (S. 1222/23 a.a.O)

Diese Ausführungen Mayers beziehen sich vorerst auf den naturalwirtschaftlichen Sachverhalt. Denn er sagt ja selbst, dass es die „wirtschaftenden Menschen“ sind, die veranlasst werden“ den Dingen als Mittel ihrer Bedürfnisbefriedigung Wert beizulegen.“ Unter Bedürfnisbefriedigung ist also Bedürfnisbefriedigung der Güterbesitzer gemeint und demensprechend ist unter „Nutzerfolg“ von Gütern ein Nutzerfolg für den Besitzer dieser Güter verstanden. Dazu passt, dass Mayer die Ermittlung der Verhältnisziffern durch Beobachtungnder mit dem Wegfall --- je einer kleinen Teilmenge der Produktionsmittel verbundenen Nutzansfälle“, also durch das Verlustprinzip, vornimmt. Jedenfalls erhält er so auf korrekte Weise Nutzgrössen von Produktionsmitteln, die sich mit dem Böhm-Bawerk gefundenen Werten decken.

Nun genügt Mayer dieses Resultat nicht, da diese „Grössen nicht simultane Geltung haben… Sie können daher auch nicht, wenn sie summiert werden, den durch die tatsächliche Verwendung dieser Produktionsmittel erzielten Nutzertrag ergeben. Es hilft nicht, sich darüber damit hinwegsetzen zu wollen, - wie dies Böhm-Bawerk tut, - dass man diesen Grössen eben nur alternative Bedeutung zuerkannt und auf die Summierung verzichtet, denn die Wirtschaft braucht eben für ihre Dispositionen mit den Produktionsmitteln ihre simultan geltenden Werte, die sie in der einen wirklich gegebenen Situation haben.“ (S. 1223, a.a.O).

In diesen Ausführungen bereitet Mayer den Schritt von alternativ zu simultan geltenden Wertschätzungen vor. Er begründete ihn durch das Wirtschaften. Nun kommt aber ein Wirtschafter unter des naturels schwirtschaftlichen Sachverhalt – und „nur hier wäre Mayers bisheriges Verfahren sinnvoll – nie in die Lage, zu seinem wirtschaftlichen Handeln die Wertschätzung für mehrere Produktionsmittelmengen gleichzeitig kennen zu müssen. Denn ob nun ein oder mehrere Produktionsmittel zugleich zuwachsen oder abfallen, immer ist damit ein Zuwachs oder Atfall einer bestimmten Bedürfnisbefriedigung verbunden. Soll nun der Wirtschafter bei Aufstellung des Produktionsplanes entscheiden, ob er eine Anzahl von Produktionsmittelmengen aus bestimmten Verwendungsmöglichkeiten entfernen und bestimmten anderen Verwendungsmöglichkeiten widmen soll, so kann er zwischen den wegfallenden und der zuwachsenden Bedürfnisbefriedigung wählen und demgemäss für Festhalten oder Aenderung der Verwendungsmöglichkeiten dieser Produktionsmittelmengen entscheiden. Der Wirtschafter muss daher für seine Disposition niemals die Wertschätzungen mehrerer Produktionsmittel gleichzeitig kennen, weil er mehrere Produktionsmittelmengen, über das er gleichzeitig disponiert, als eine einzige behandelt.

Simultan geltende Wertschätzungen sind also für den Wirtschafter unter dem naturaltauschwirtschaftlichen Sachverhalt unnötig. Sie dürfen in einer Lösung des Zurechnungsproblems hier nicht vorkommen.

Kormen sie trotzdem vor, dann liegt die Vermutung nahe, dass Mayer nur auf anfechtbarem Wege zu seiner Lösung gelangt ist. Eine Darstellung seiner Lösung bestätigt dies. Anknüpfend an die mittels des Verlustprinzipes gewonnenen und daher alternativ geltenden „Nutzgrössen“ der Produktionsmittel sagt er:
„Um die Beteiligung der verschiedenen Produktionsmittel an der aus der erhalten, ist es notwendig, diese im Wege der Variation gewonnen Grössen als das zu erkennen, was sie sind: bloße Verhältnisziffern, welche anzeigen, in welchem Verhältnisse der Ertrag durch Ausfall von 1A, 1B, 1C gemindert würde. Und es ist logisch wie wirtschaftlich swingend, daraus den Schluss zu ziehen, dass in demselben Verhältnisse, in welchem die letzten Teilmengen der einzelnen Produktionsmittel durch ihren Wegfall den Ertrag mindern (oder ebenso durch ihren Zuwachs mehren), sie durch ihr tatsächliches Vorhanden seinund Mitwirken zum Ertrag beitragen. Wenn daher der in der Gesamtheit der Grenzkombination der Produktionsmittel tatsächlich erzielte Nutzertrag im Verhältnis der durch den Wegfall der letzten Einheiten versachten Ertragsminderung auf die verschieden Produktionsmittel aufgeteilt wird, dann stellen die solcherart ermittelten Quoten des Watzertrages den Nutzen der letzten Einheiten oder ihren Grenznutzen dar.“ (S. 1223/24, a.a.O.)

Zunächst bestätigt auch diese Lösung die Irrelevant des Unterschiedes zwischen Konsumgütern und Produktionsmitteln als unmittelbare und mittelbare Bedürfnisbefriedigungsmittel, Mayer’s Lösung könnte und müsste nämlich nicht nur für die Produktionsmittel sondern auch für Konsumgüter gelten sie könnte: ____ die Gegebenheit eines Vorrates mehrerer Mengen verschiedener Konsumgüterarten bedeutet für seinen Besitzer einen bestimmten Gesamtbedürfnisbefriedigungszustand. Nach dem abwechselnd gedachten Wegfall je einer Einheit der verschieden Konsumgüter gelangt man zu „denVerhälnisziffern, welche anzeigen, in welchem Verhältnisse der Ertrag“ – hier der Gesamtbedürfnisbefriedungszustand – „durch Ausfall von 1A, 1B, 1C gemindert würde“ und nach dem der Gesamtnutzer des Konsumgütervorrates, nämlich die durch ihn gewährte Gesamtbedürfnisbefriedigung auf die sie vermittelnden Konsumgütermengen aufzuteilen ist. Sie müsste: denn wenn der Wirtschafter wegen der Notwendigkeit des Disponierens mit mehreren Gütermengen ihre simultanen Werte kennen muss, gilt di__ auch bei Gegebenheit von mehreren Konsumgütermengen. Denn ohne Mayers Lösung auf die Feststellung der Konsumgüterwerte anzuwenden, würde man wegen der alleinigen Anwendung des Verlustprinzips nur zu alternativ geltenden Konsumgüterwerten kommen, die nach Mayer selbst für den Wirtschafter ungenügend sind. So steht Mayer’s Lösung mit seiner auf einen Unterschied von Produktionsmitteln und Konsumgütern lautenden Formulierung im Widerspruch.

Nun zur Lösung selbst. Ihr entscheidender Punkt liegt offenbar in dem Sinn des Verhältnisses, nach dem der Ertrag aufgeteilt wird. Mayer selbst führt an, dass es aus „Nutzgrössen“ gebildet ist, die weil „unter einander widersprechenden Voraussetzungen gewonnen… nur alternative Geltung… haben.“ Damit ist es aber unmöglich diese alternativ geltenden Grössen in ein simultanes Verhältnis zueinander zu setzen. Denn der hier vorgenommene Sprung von alternativer zu simultaner Wertschätzung ist auf keinerlei Weise überbrückt.

Ferner ist die rechnungsmässige Aufteilung eines Ertrages als einer Bedürfnisbefriedigung, also einer psychischen Grösse, für Mayer’s Lösung gefordert. Das enthält die zumindest umstrittene Voraussetzung, dass psychische Größen rechenbar, in diesem Falle teilbar seien.

Damit wäre Mayer’s Lösung erörtert, soweit sie sich auf Wertschatzungen bezieht. Es bleibt nun noch die Erörterung der Preisbestimmung der Produktionsmittel.

Hier nun kommt Mayer dem Unterschied zwischen naturaltauschwirtschaftlichen und geldwirtschaftlichen Sachverhalt ziemlich nahe, ohne jedoch entsprechende Folgerungen daraus zu ziehen. Deswegen begnügen wir uns damit, bloß seine Aussage zu registrieren, „dass die abgeleiteten Gesetz der Wertbildung der Produktionsmittel unmittelbar gelten, soweit in der Verkehrswirtschaft Einzelwirtschaften ganz oder teilweise auf Produktion für den Eigenbedarf“ – d.i. Verwendung der Güter gemäß den Bedürfnissen ohrer Besitzer – „eingestellt sind für den in der individualistischen Verkehrswirtschaft typischen Fall jedoch der unternehmungsweisen Produktion für den Markt“ – d.i. der geldwirtschaftliche Sachverhalt – „… ist der Prozess der Preisbildung der Produktionsmittel verglichen mit dem einheitlichen Wertbildungsprozess in der geschlossenen Wirtschaft ein zusammengesetzter Prozess, gebunden an den Zusammenwirken verschiedener Wirtschaftsubjekte mir ihren bestimmten Teilfunktion, der Konsumenten als Nachfragende nach Produkten, der Produzenten (der Unternehmer) und der Besitzer der Produktionsmittel“ (S. 1225, a.a.O.). Mayer macht hier einen deutlichen Unterschied zwischen Produktion für den Eigenbedarf und „unternehmungsweise Produktion für den Markt“, ohne auf die Preisbildung bei Produktion für den Eigenbedarf naher einzugehen.

Vielmehr wendet er sich sogleich der Preisbildung bei unternehmungsweiser Produktion zu und sagt unmittelbar anschließend an seine eben zitierten Ausführungen: „das Schema des Tatbestandes folgendes: Auf der einen Seite die Konsumenten der verschieden Produkte geschichtet nach der durch ihre subjektiven Wertschätzungen für die Produkte abgestuften Nachfrageintensität, die in der Höhe ihrer Preiswilligkeit zum Ausdruck kommt; auf der andern Seite die gesamten in der Volkswirtschaft vorhandenen zachlichen und persönlichen Produktionsmittel verteilt auf die grosse Masse ihrer Inhaber, die sie einzig in dem einzig in dem Bestreben, möglichst hohes Entgelt für ihre Überlassung zu erzielen, in die lohendeten Verwendungen zu dirigieren suchen; und zwischen beiden die produzierenden Unternehmer, welche an Art, Umfang und Intensität der Nachfrage und der von ihr zu erwartenden Produktionspreise sich orientierend sich orientierend, einzig geleitet durch das Streben nach höchst möglichem Reinertrag, Art und Umfang ihrer Produktion feststellen und die produktiven Kombination mit den von den Produktion mittelbesitzern gegen Entgelt erworbenen Produktionsfaktoren bilden“ (S. 1224-1225, a.a.O.).

Diese Beschreibung Mayer’s der Verkehrswirtschaft enthält das entscheidends Merkmal des geldwirtschaftlichen Sachverhaltes, die Verwendung der Gütermengen unabhängig von den Bedürfnissen ihrer Bestizer, was auch aus Mayer’s Worten“ einzig geleitet durch das Streben nach grösstmöglichem Beinertrag“ hervorgeht.

Mayer passt nun dem geldwirtschaftlichen Sachverhalt seine bereits erörterte Lösung folgendermaßen an:
„Jedes an der Erzeugung eines Produktes beteiligte Produktionsmittel (beziehungsweise die hinter ihnen stehenden Besitzer) sucht einen möglichst hohen Anteil am Produktionspreis an sich zu ziehen in der Form eines möglichst hohen Preises für ihre Überlassung. Aber sie können zusammen nicht mehr erhalten als den Produktionspreis. Mach welchen Gesetzmäßigkeiten verteilt sich dieser auf die verschiedenen Produktionsmittel? Hier wiederholt sich auf die anderem Schauplatz derselbe Vorgang wie bei der Zurechnung in der geschlossenen Wirtschaft. Jeder Produzent kann genau konstatieren… was ihm die letztverwendets Teilmange der in seinem Betriebe gebrauchten verschiedenartigen Produktionsmittel zunaturaler und an Geld angeschlagener Ertragseinbusse bedeutet. Wenn all dies bekannt ist, dann ist damit auch ermittelt, in welchem Verhältnis das Ergebnis des Zusammenwirkens der letzten Teilmengen dieser Produktionsfaktoren d.i. der Preiserlös für das Grenzprodukt von der Mitwirkung der letzten Einheit der verschiedenen Faktoren bedingt ist und damit [unfinished]

V. Zusammenfassung

Text Informations

Reference: 1928f
KPA: 02/10 (29 typed p.)
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EN Hans Mayer's Solution to the Problem of Computation
FR « La solution de Hans Mayer concernant le problème du calcul économique »