Felix Schafer, Über Staats- und Rechtsbegriffe und ihre Verselbständigung (Dissertation)

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I. Einleitung

An dieser Stelle handelt es sich darum, eine ungefähre Vorstellung davon zu geben, was wir überhaupt unter Objektivationen verstehen.

Wir meinen darunter, gesellschaftliche Erscheinungen, die reale Dinghaftigkeit besitzen, jedoch als selbständige Mächte auftreten. Beispiele dafür sind: Recht, Staat, Sitte, Preis, Wirtschaft, Freundschaft u.s.w. Immer machen sich solche gesellschaftliche Erscheinungen dadurch bemerkbar, dass sie dem Menschen in Gestalt irgendwelcher Formen gegenüber treten. Unsere Aufgabe wird es sein, sich in verschiedener Hinsicht solchen Objektivationen zu beschäftigen.

II. Die Entstehung der Objektivation

Es sollgezeigt werden, durch welche Vorgänge eine Entstehung von Objektivation vor sich geht.

A. Das Problem

1. Der Mensch als Ausgangpunkt

Wenn wir das Problem stellen, die Objektivationen in ihrer Entstehung zu erklären, liegt schon in der Fragestellung, implicite die Voraussetzung, dass sie überhaupt entstanden sein können, so dass sie nicht “von Ewigkeit her”sind, sondern hier ein Prozess des Werdens vorliegt. Diese Voraussetzung eines solchen Prozesses, müssen wir als unbewiesen hinnehmen, falle überhaupt unsere Problemstellung möglich sein soll. Ob diese Voraussetzung stichhaltig ist, wird das Resultat unseres Erklärungsversuches zeigen. Wir müssen jedoch bedenken, dass dieser in seiner Geltung einer Einschränkung unterliegt, indem er nur auf Objektivationen anwendbar ist, die nicht “von Ewigkeit her” sind. Über die Tragweite dieser Einschränkung für unseren Erklärungsversuch, können wir nichts sagen, bevor es nicht bewiesen wäre, dass gewisse Objektivationen von vornherein vorhanden sind. Einen solchen Beweis zu führen, halten wir nicht für Aufgabe, lassen jedoch seine Möglichkeit offen.

Setzen wir dennoch irgendwelchen Entstehungsprozess für die Objektivationen voraus, so ist damit die Notwendigkeit gegeben, einen Punkt zu suchen, dem wir als Anfang für unseren Prozess ansehen können. Es liegt nahe daher die genetische Priorität des Menschen vor den Objektivationen – und nur um eine solche handelt sich es hier – ohne jeden Beweis voraus. Dadurch ist die Tragweite unseres Erklärungsversuches noch weiter eingeschränkt, denn es kommen für uns nur durch Menschen erzeugte Objektivationen in Betracht. Ob auch diese Voraussetzung am Platz ist, wird gleichfalls das Resultat unseres Versuches sein.

Aus der jetzt gemachten Voraussetzung ergibt sich allerdings eine für unser ferneres Vergehen grundlegende Definition des Begriffes Mensch. Da nämlich die Objektivation eine gesellschaftliche Erscheinung ist, kann sie nur von vergesellschafteten Menschen erzeugt werden, in dem Menschen schlechthin nicht imstande wären, eine gesellschaftliche Erscheinung hervorzubringen. Für unser Problem scheidet der Mensch als physikalische Natur, als chemisch-physiologische Erscheinung und psychologische Einheit aus. Der Begriff Mensch ist für uns, durch Negation aller Eigenschaften außer der Vergesellschaftung gegeben, sodass sich unsere Betrachtung innerhalb des Sozialen bewegen muss. Setzen wir vor jeder Erklärung den Menschen schon als vergesellschafteten voraus, so müssen wir annehmen, dass jeder Mensch die Gesellschaft schon vor ihrem empirischen Tatbestand in sich trägt. Wir müssen als die Tatsachen eine sozialen a priori voraussetzen, was gleichfalls seine Rechtfertigung erst aus dem Resultat unseres Versuches schöpfen kann. Welche apriorischen Gesetzmäßigkeiten zu beweisen sein werden, wird sich ebenfalls erst später ergeben. Das soziale Apriori müssen wir jedenfalls ohne Beweis Voraussetzungen.

Als weitere Felgerscheinung unseres Standpunktes kommen wir zu einem charakteristischen Werkzal der Objektivation. Da sie unserer Voraussetzung nach, von den vergesellschafteten Menschen gesetzt ist und diesen selben Menschen als Norm entgegen treten, was wir an Erscheinungen wir Recht, Staat, Sitte, u.s.w. als Erfahrungstatsachen hinnehmen können, werden die Menschen durch selbsterzeugte Objektivationen beherrscht.

Wie dem auch immer sei, unser Erklärungsung ist durch die von uns, gemachten Voraussetzungen eindeutig bestimmt. Wir setzen einen Entstehungsprozess der Objektivation voraus, lassen diesen beim vergesellschafteten Menschen beginnen, den wir der weiteren Annehme des sozialen Apriori herauskonstruieren und sehen wie die Objektivation als Funktion des vergesellschafteten Menschen entsteht, wobei wir mit dem Gebiet der Psychologie in keine Berührung kommen, sondern uns in dem Gebiete der Erkenntniskritik bewegen.

2. Der Sprung vom Individuum zur Objektivation

Für unsere ganze Ausführungen ist es vom entscheidender Wichtigkeit, dass wir das Gebiet der Erkenntniskritik niemals verlassen und insbesondere nicht in das der Psychologie geraten, denn allerdings: es ist eine unbezweifelbare Tatsache, dass von der psychologischen Subjektivität des Individuums zur Objektivation ein Sprung vom Psychologischen zur Worm, also ein Sprung zwischen zwei verschiedenen Ebenen vorliegt. Kelsen und Spann haben diese Tatsache zum Anlass genommen, um dazulegen, dass die Objektivation überhaupt nicht von dem Menschen aus zu erklären ist.

Spann sagt folgendes: “… bleibt man bei der psychischen Natur dieser “Beziehungen” so bleibt man auch im Bereich der Psychologie und kommt niemals zur Gesellschaft, lässt man aber die Psychologie hinter sich, so hat man auch die Wechselbeziehungen hinter sich gelassen. (Gesellschaftslehre, 1923, S. 28).

Demgegenüber möchte wir zur darauf aufmerksam machen, dass wir zwar gleichfalls nicht glauben, dass man von dem rein psychologischen, individuellen Tatbestand zur objektiven Gesellschaft kommt. Um aber zu beweisen, dass man zur Erklärung des Sozial-objektiven überhaupt nicht vom Menschen ausgehen darf, hätte gezeigt werden müssen, dass es auch mit der Erkenntniskritik unmöglich ist, das Sotiale- was hier gleichbedeutend ist – zu erfassen. Aber gerade das hat Spann unterlassen. Aus der Tatsache, dass man mit Hilfe der Psychologie nichts sozial-objektives, dass hier durch dem Menschen überhaupt nichts zu erklären möglich ist.

Kelsen sagt über den Sprung folgendes: “Da seelisches nur ein Individuum… möglich ist, muss alles überindividuelles, jenseits der Einzelseele gelegene, metaphychologischen Charakter haben… In die Welt des Sollens in die Welt der Normen führt jener Sprung aus dem Psychologischen, jene μετἀστσις εις ἀλλογενος die für alle Soziologie als typisch erkannt wurde.” (Seite 43, 44, a.an.O)

Kelsen besteht hiet nur mit Recht, das die Objektivation, “das Überindividuelle” etwas unpsychologisches ist und daher mit den Mitteln der Psychologie nicht zu Erklärung ist. Ober draus die gleiche Folgerung wie Spann nicht, ist nicht sicher zu sehen. Ist dies der Fall, gilt gegen Kelsen der gleiche Einwand wie gegen Spann. Wurde aber Kelsen, was auch möglich ist, diese Schlussfolgerung nicht ziehen, dann ist bei ihm die Möglichkeit einer Erklärung durch die Erkenntniskritik offen gelassen – tatsachlich spricht Kelsen zur vom der Unmöglichkeit einer psychologischen Erklärung -, so dass unsere Auffassung bei ihm bestätigt wäre.

Wie dem auch immer sein mag, enthält für unseren Standpunkt der Sprung entweder ein falsch gestelltes Problem, also ein Scheinproblem, oder überhaupt kein Problem.

Man kann nämlich die Gesellschaft empirische vom individuellen psychologischen Menschen aus erklären wollen. Die Unmöglichkeit vom Individuellen zum Sozialen zu gelangen liegt hier offen zu Tage. Das Problem ist jedoch deshalb falsche gestellt, weil es einen solchen individuell psychologischen Menschen nicht gibt, sondern nur einen vergesellschafteten Menschen, wie wir bisher vorausgesetzt haben. Unter der Annahme dieser noch zu beweisenden Voraussetzung enthüllt sich der Sprung als zwar empirisch, aber nicht mehr kategoriell vorhanden, sodass seine Problematik zur Scheinsproblematik wird.

Damit ist sehen gesetzt, dass bei der Voraussetzung des vergesellschafteten Menschen, der Sprung nur mehr empirisch ein Problem bildet, in dem das Individuum schon apriorisch vergesellschaftet ist, sodass der Entstehungsprozess der Objektivation von Anfang bis zu Ende in der gesellschaftlichen, sozialen Sphäre verläuft. Es bleibt für uns damit nur der empirische Sprung von vergesellschafteten Einzelnen zur Objektivation übrig, welcher dadurch zu überbrücken ist, dass nach Aufzeigung der Vergesellschaftung im menschlichen Bewusstsein so weit für unseren Zweck dies nötig ist, der Wandel der im Einzelmenschen, real vorkommenden Vergesellschaftungserscheinungen zur Objektivationen gezeigt wird.

3. Methodische Einwände


Deutscher Text zum Tippen

a) Spann

[6]

[7]

[8]

b) Kelsen

[9] Bis jetzt wurde …

[10]

[11]

[12]

B. Lösungsversuch

[1] Da wir die Objektivation als Funktion des vergesellschafteten Menschen erklären wollen, muss zunächst die Vergesellschaftung beim Menschen festgestellt werden. Dann wird zu zeigen sein, wie der vergesellschaftete Mensch die Objektivationen schafft, also welche notwendigen Gesetzlichkeiten hier vorliegen. Diese Gesetzlichkeiten müssen soziale sein, weswegen wir alle individual-psychologischen Wege von vornherein zu vermeiden haben. Unsere Ableitungen können sich daher nur im Gebiete der Erkenntniskritik oder der sozialen Empirie bewegen. Da zuerst die Vergesellschaftung zu zeigen ist, und erst nacher als empirische Tatsache in den empirisch vorkommenden Objektivationen, wie Staat, Preis, Sitte, u.s.w. darzustellen ist, gelangen wir notwendig vom Gebiet der Erkenntniskritik in das der sozialen Empirie.

1. Vergesellschaftung und Sinnhaftigkeit

Zur Erklärung der Vergesellschaftung bedienen wir uns des von Max Adler eingenommenen Standpunktes. Er bezeichnet einen vergesellschafteten Menschen als solchen, “der bereits aus seinem Ich heraus, aus seinem psychischen Sein sich selbst nicht anders gegeben ist, wie als ein einzelner under wesensgleichen haben, als ein durch die gleiche Art des geistigen Lebens mit seinen Artgenossen zu einer Einheit verbundenes Wesen… Der Menschen ist sozial… weil er schon unmittelbar in seinem Selbstbewusstsein sozial ist, d.h. auf die Wesensgleichheit des Psychischen mit seinen Artgenossen bezogen ist.” (Marxistische Problems, S. 6)

Damit soll gesagt werden, dass Gesellschaft nur möglich ist, weil unsere Bewusstseinsgesetztlichkeiten gattungsmäßig gleich ist, so dass alle Formalgesetzlichkeiten des Bewusstseins nichts individuelles, sondern etwas soziales sind, “Das Bewusstsein ist daher nicht etwas, was in und ___ einem mystischen Ich gewusst wird, sondern etwas, was zufolge seiner Einheitsbezehung und Bewusstheit in ihr nur für seine eigene Anschauung in einem Ich erscheint, - kurz dieses Ich ist eben die Form des Bewusstseins”.

In dieser überindividuellen, formalen Gleichheit der individuellen Bewusstseinsgesetzlichkeiten, welche unableitbar ist, ist Gesellschaft vor jeder empirischen Gestaltung des Sozialen apriorisch gegeben. Die Gesellschaft stellt sich als soziales Apriori dar, von Adler das Transzendental-Soziale genannt. Ebenso wie die Gattungsmäßige Gleichheit der formalen Bewusstseinsgesetzlichkeiten sind auch diese selbst unableitbar, also apriorisch.

Unter diesen Gesetzlichkeiten haben wir die Sinnhaftigkeit des Bewusstseins hervor. Auch hier handelt es sich m eine apriorische unableitbare Gesetzlichkeit. Sinnhaftigkeit erscheint als notwendige Gesetzlichkeit des Bewusstseins, indem Bewusstseins ohne Sinnhaftigkeit uns unvorstellbar erscheint. Jedoch lassen wir die Möglichkeit eines nicht sinnhaften Bewusstseins offen, indem durch Annahme der Sinnhaftigkeit der Beweis für ein eventuell nicht sinnhaftes Bewusstsein nicht unmöglich gemacht wird. Wir lassen auch die Frage offen, wie weit durch den eventuellen Nachweis eines nicht sinnhaften Bewusstseins unser Erklärungsversuch in seiner Tragweite eingeschränkt wird.

2. Die Sinnhaftigkeit

Das menschliche Bewusstsein ist notwendig sinnhaft. Daher muss die historische Verumständung notwendig sinnhaft begriffen werden. Das sinnhafte Begreifen der historischen Verumständung kann nur so vor sich geben, dass dieser durch das menschliche Bewusstsein irgend ein Sinn gegeben wird. Diesen Vorgang nennen wir Sinngebung. Jede Sinngebung muss die historische Verumständung notwendig zum Substrat haben. Dann eine Sinngebung nane eine Objekt, dem der Sinn gegeben wird, erscheint als unmöglich. Ferner muss zwischen der historischen Verumständung als Substrat und der menschlichen Sinngebung eine gewisse Beziehung bestehen. Nur eine bestimmte historische Verumständung kann jewiln zum Substrat für die Sinngebung werden. Die Sinnegebung muss daher der historischen Verumständung entsprechen, sie muss ihr adäquat sein.

Diese Adäquanz der Sinngebung ist die Verbindung zwischen dem apriorischen Element der Sinngebung nur Substrat [15] ohne irgendwelchen menschlich-gesellschaftlichen Charakter. Denn sie hat keinen Sinn und ist daher dem Bereich des menschlichen Bewusstseins, das notwendig infolge seiner Sinnhaftigkeit nur Sinnhaftes begreifen kann, entrückt. Erst die Sinngebung macht das Substrat zum gesellschaftlich-menschlichen. Sonst würde es sich nur um eine für uns nicht denkbare, weil sinniere Umwelt handeln.

Die möglichen Sinngebungen sind jedoch durch die historische Verumständung nicht eindeutig bestimmt, obgleich sie dieser adäquat sein mussen. Denn diese ist infolge der Beschaffenheit ihrer Strukturelemente nicht homogen, sondern polymorph. Daher lässt die historische Verumständung als Substrat nicht nur eins, sondern viele adäquat Sinngebungen zu, so enthält zum Beispiel der Markt wirtschaftliche Strukturelemente, weil er wirtschaftliches Handeln beinhaltet, weiters rechtliche Strukturelemente, weil auch rechtliche Einrichtungen am Markte bestehen, wie Marktpolizei, gesetzlich geregelte Höchstpreise u.s.w. Ferner enthält er bestimmte Elamsenmäßige Strukturelemente, indem er wirtschaftliche Handlungen zwischen bestimmten gesellschaftlichen Klassen, z.B. Arbeiterend Kapitalist vermittelt u.s.w. Alle diesen verschiedenen Strukturelemente des Marktes lassen verschiedene adäquate Sinngebungen zu, so kann dem Substrat Markt die Sinngebung __legt, dass er der Ort ist, wo sich das wirtschaftliche Handeln bestimmter Personen kreuzt, oder wo gewisse rechtliche Institutionen, wie Höchstpreise u.s.w. bestehen [16], oder wo einander Arbeiter und Kapitalist im Klassenkampf gegenüber treten u.s.w.

Für diese Eindeutigkeit der Sinngebung genügt also nicht ihre Adäquanz mit der historischen Verumständung. Eindeutigkeit ist erst dann orreicht, wenn due Sinngebung unter einem gewissen Aspekt vorgenommen wird. Damit gelangen wir zu einer weiteren Kategorie, die für unser Problem wichtig ist. Unter Aspekt verstehen wir den Sinn, unter dem die Sinngebung vorgenommen wird. So kann z.B. den Substrat Markt eine Sinngebung ater dem Aspekt, im Sinn des wirtschaftlichen Handelns unterlegt werden, wodurch dann erst der Markt eindeutig als sinnfhaftetes Gebilde begriffen wird, das als Merkmal die Vermittlung von wirtschaftlichen Handlungen hat.

Die Sinngebung kann nur unter einem Aspekt erfolgen. Denn ___ hate die Sinngebung keinen Sinn, es wäre also überhaupt kein Sinn vorhanden, welcher der historischen Verumständung unterlegt werden könnte. Es ist z.B., unmöglich, einem bestimmten ohstrat die Sinngebung Buch, Markt, Recht zu unterlegen, wenn diese Sinngebung nicht unter dem Aspekt von Buch, Markt, Recht erfolgen würde. Der Aspekt zeigt sich hier als Basis der Sinngebung insofern er zur Sinngebung notwendig gehört.

Es zeigen sich hier zwei apriorische __tzlichkeiten. Die eine besteht darin, dass ein Sinn unterlegt wird. Dieses Unterlegen führten wir auf die a-priori gesetzte Sinnhaftigkeit des menschlichen Bewusstsein zurück. Die andere besteht darin, dass ein Aspekt vorhanden sein muss, Dieser ist zweifolles apriorischer Natur, indem menschlichen Bewusstsein ohen Aspekt nicht vorstellbet ist.

3. Der Aspekt

Der Aspekt erschien schwoben als integrierendes Moment für die Möglichkeit einer Sinngebung. Eine bestimmte Sinngebung ist nur unter einem bestimmten Aspekt möglich. So [17] z.B. kann einer historischen Verumständung der Sinn Markt, Tausch u.s.w. nur unter dem entsprechenden Aspekt unterlegt werden. Haben wir oben von einer der historischen Verumständung adäquaten Sinngebung gesprochen, so zeigt sinn jetzt, dass auch zwischen Aspekt __ historischer Verumständung Adäquanz bestehen muss.

Für uns entsteht hier das Problem festzustellen, welche apriorische Gesetztlichkeit im Aspekt vorliegt. Zweifellos sind intergrierende Momente der unterlegten Sinngebung schon im Aspekt gesetzt. So z.B. kann dem Substrat Markt eine Sinngebung ater dem Aspekt des wirtschaftlichen Handelns unterlegt werden. Im Aspekt erscheint hier das wirtschaftliche Handelns schon apriosche im Einzulnen gesetzt erscheint. Jedoch kann das im Aspekt liegende einebestimmte Grenze nicht überschreiten, denn sonst wäre nicht zu sehen, welche Rolle der historischen Verumständig zukomen sollte, wenn wir alles schon im Aspekt als gegeben voraussetzen. Die historische Verumständig würde nur bestimmte dem Aspekt adäquate Sinnelemente enthalten müssen, damit der Aspekt und mit ihm die Sinngebung ein geeignete Substrat hägten. Alles übrige, die gesammte historische Verumständig, damit alle möglichen geschichtlichen Epochen, alle indissen vorkommen Vorhältnisse u.s.w. also die ganze menschliche Gesellschaft im ___sten Sinne müssten wir an diesen Aspekt verlogen. Um diesem absurden Resultat zu entgehen, werden wir ein Minimus aus dem Aspekt und soviel als möglich aus der historischen Verumständung erklären.

Wir beginnen __ unserem Beispiel von Markt. Das Substrat Markt kann Gegenstand einer Sinngebung unter dem Aspekt des wirtschaftlichen Handelns sein. Mit dem Aspekt des wirtschaftlichen Handelns ist jedoch schon der wirtschaftlich Handelne, vergesellschaftete Mensch gegeben; denn "Handeln” kann nur ein Mensch ad infolge der Vergesellschaftung sind [18] mer vergesellschaftete menschen annehmber. Daher kann der Aspekt nur den vergesellschafteten, wirtschaftlich handelnden Menschen beinhalten. Weil jedoch infolge der Vergesellschaftung der Mensch notwendig gattungansig gesetzt ist, beinhaltet der Aspekt nicht nur einen Menschen, sondern alls als wirtschaftlich Handelns. Viele Menschen als vergesellchaftete gesetzt, bedeutet sie in Verbindung miteinander in Sinne - zuehung zu setzen , die sich aus der Sinnhaftigkeit des menschlichen Bewusstsein als solche notwendig ergibt. Es handelt sich also in unserem Falle um Sinnebeziehungen zwischen wirtschaftlich handenlden Menschen. Diese Sinnbeziehungen müssen als unmittelbar angenommen werden, weil nur Menschen in Aspekt annehmen konnen, wuswegen auch als Beziehungen zwischen ihnen nur unmittelbare möglich sind. Damit müssen wir einerseits die unmittelbare Sinnbeziehung als Kategorie apriorisch feststallen, andererseits auch solche konkrete Sinnbeziehungen, welche die unmittelbarkeit nicht auschliessen. Dieses Faktum der Apriorität ist z.B. gegeben, bei der Sinnbeziehung zwischen wirtschaftlich Handelnen oder einander als etwas anerkennenden Menschen u.s.w. Jedoch fehlt es z.B. bei der Beziehung an Käufer und Verkäufer, die durch Geld vermittelt ist, oder bei der Beziehung von Rechtesubjekt, die durch einen Vertrag vermittelt ist u.s.w. solche Beziehungen können nicht mehr als apriorisch angenommen werden, weil Kategorien die Geld, Recht, Staat u.s.w. durch bestimmte historische Verumständig bestimmt sind, also sich nicht aus der unmittelbaren Sinnbeziehung allein aufgeben. Diese allein müssen wir für unser Problem nicht nur der Kategorie, sondern auch der konkreten Gestalt nach als apriorisch vorausetzen. Es kann hier die Frage zwar aufgeworfen werden, ob die konkreten, unmittelbaren Sinnbeziehung apriorischen Charakters sind wie die Kategorie, oder erst als Resultate einer bestimmten historischen Verumständung auftreten. Jedoch ist diese Frage für uns [19] unwesentlich, weil im Aspekt schon alls konkreten Sinnbeziehungn gesetzt sind und diese Tatsache für uns entscheidend ist.

Der Aspekt beinhaltet daher eine Sinnbeziehung unmittelbaren Charakters, so dass diese den Aspekt für die Sinngebung bildet. In der Sinnbeziehung liegt in Folge der Vergesellschaftung, kein individualler, sondern ein kollektiver Sinn. So z.B. ist in der Sinnbeziehung zwischen wirtschaftlich handelnden Menschen der kollektive Sinn enthalten, dass dieses wirtschaftliche Handeln etwas betreffen soll, was den durch die Beziehungen Verbundenen gemeinsam ist. Denn ohne dieses Gemeinsame wie eine Beziehung undenkbar. Der Aspekt muss daher ein kollektives Moment enthalten, weil die ihn darstellende Sinnbeziehung ein solche entählt. So bedeutet sine Sinngebung unter dem Aspekt der Sinnbeziehung wirtschaftlich handelnder Menschen, dass einer bestimmten historischen Verumständung ein solcher Sinn unterlegt wird, wonach sie ein Ort ist, wo Menschen, die in einer der historischen Verumständung entsprechenden empirischen Beziehung stehen, wirtschaftliche Handlungen von der Art vornehmen, wie sie der gleichen historischen Verumständung ein Markt mit isoliert arbeitenden Produzenten, so bedeudet eine Sinngebung unter dem Aspekt der Sinnbeziehung wirtschaftliche Handeln dieser isoliert arbeitenden Produzenten als Preisbestimmung erscheinen muss, denuder kollkektive Sinn des wirtschaftlichen Handelns unter dieser historischen Verumständung ist nur so ausdrückbar, dass ein Preisensatz als objektives Element – denn Käufer und Verkäufer sollen ihn als giltiglich anerkennen – durch die einzelnen Menschen gesetzt wird. Dass ein Sind überhaupt kostet, ist daher Resultat einer bestimmten historischen Verumständung, also nicht apriorisch gesetzt.

Die individuelle Sinngebung ist also schon in Folge der Vergesellschaftung ein objektives, das in seiner besonderen Gestalt durch die bestimmte historische Verumständung bestimmt wird. Wie ausdiesen schon objektiven Sinngebungen das von uns als Objektivation bezeichnete soziale Gebilde entsteht, ist Sache einer empirischen Untersuchung, die später folgt. Die Objektivität seizt diese Untersuchung schon voraus. Es zeigt sich hier, das es schon in der Sinngebung vorhanden ist, indem sie mit der Vergesellschaftung gesetzt ist. Damit enthält sich auch der Sprung um subjektiven zur Objektivation als Schein, indem das Subjektive schon von vorn-herein objektiv ist, sodass ein sping überhaupt nicht verkommt.

4. Die Empirie

[20] Unsere Aufgabe ist jetzt darzustellen, in welcher Weise jene eben angedeuteten Gesetzlichkeiten in einer empirisch-historischen Verumständung auftreten. Die Verumständung erscheint hier schon als gesellschaftlich, weil eine objektive Sinngebung schon im Bewusstsein des Einzelnen vorliegen vorliegen muss, damit sie in der Empirie als solche auftreten kann.

Um eine empirische Objektivation möglich zu machen, müssen in der Verumständung gleiche Sinnelements in verschiedenen Sinngebungen enthalten sein. Diese gleichen Sinnelemente bilden infolge ihrer Gleichheit ein gemeinsamen Sinngebiet.

Dieses ist durch die historische Verumständung determiniert und erscheine als Objektivation, wie Preis, Staat, Sitte u.s.w. Zir müssen jedoch zwischen einer Objektivationsform und einem Objektivationsinhalt unterscheiden. Es können nämlich solche gemeinsame Sinngebiete angenommen werden, bei denen sich die Gleichheit der Sinnelemente entweder auf Inhalt und Form, oder nur die Form erstreckt. Denn die Form der Objektivation ist im Gegensatz zum Inhalt nicht [21] nur __ der historischen Verumständung, sondern auch im Aspekt abhügig, unter dem die Sinngebung erfolgt. Daher ist die Form der Objektivation gegenüber ihrem Inhalt primär und ein bestimmter Inhalt der Objektivation hat daher sehen eine bestimmte Form zur Vorsussetzung. Dagegen hat die Objektivationsform nur den konkreten Aspekt und die historische Verumständung zur Voraussetzung. Die beiden Faktoren können z.B. das gemeinsame Sinngebiet bewirken, dass ein Gut etwas kostet. Damit ist aber erst die Preisform ohne konkreten Preisinhalt gegeben. Ra ist offenbar, dass niemals ein Preisinhalt ohne Presiform möglich ist. Bret wenn infolge bestimmter historischer Verumständung ein an Form und Inhalt gleiches, gemeinsames Sinngebiet besteht, können war von einer Objektivation sprechen, weil erst denn die die Objektivation charakterisierende Unveränderlichkeit der Erscheinung gegeben ist. Daher ist zu betrachten, weiche Vorgänge war zu berüchsichtigen haben, je nachdem __ Form und Inhalt oder nur die Form des gemeinsamen Sinngebiete infolge bestimmter historischer Verumständung gleich ist. Wir unterscheiden daher zwei Fälle:

Im ersten Falle ist von Anfang an eine vermittelte Beziehung vorhanden, wobei die berreffende Objektivation die Vermitterrolle spielt. Wo kann z.B. eine Wertsetzung auf dem Markt, die keineswege subjektiven, sondern objektiven Charakters ist, weil die Wertschätzung implicite die Veraussetzung in sinn enthält, dass der Andere die gleiche Wertschätzung haben soll, und deswegen von vornherein als objektiver Preis erscheint, gleich sein einer anderen scheme objektiven Wertschätzung, die Objektivation, verbunnen. Erst diese schafft die Verbändig zwsichen ihnen, was ihre Vermittlerrolle ausmacht, eine andere Beziehung calstiert in der Empirie nicht. Nur als Voraussetzung für die Bewusstsein des Einzelnen eine unmittelbare [22] Sinnbeziehung zwischen Wirtschaft und handelnden Menschen.

In zweiten Falle Falle enthält das gemeinsame Sinn gebiet verschiedene objektive Sinngebung mit gleicher Objektivationsform muss notwendig immer vorhanden sein, wenn irgend welche Gleichheit von Sinnelementen empirische besteht, indem wie schon durch die tatsächliche Übereinstimmung der in den verschiedenen individuen gesetzten Sinnbeziehung gegeben ist. Fällt die Gleichheit die ser Sinnbeziehungen, dann kann empirisch nicht einmal die Objektivationsform gleich wein, weil jeder Sinnbeziehung eine andere Objektivationsform ad adäquat ist.[2]

Jede Gleichheit von Sinnelementen beinhaltet daher gleiche Objektivationsform. Ein ungleicher Inhalt in einer gleichen Objektivationsform als statistisch ist unmöglich, denn dies würde gegen unsere geistige Einheit verstossen. So z.B. wären zwei verschiedene Preisfestsetzung als einheitlicher Preis unmöglich und es liegt in diesem Falle ein Streben vor, zur einheitlichen Preisfestsetzung zu gelangen, indem infolge unserer Bewusstseinsgesetzlichkeit nur widerspruchslose Inhalte unserem Bewusstsein.[3]

[23] Das Streben nach "geistiger Integretäte”, welches sich in unserem Fall als Streben nach Einheit des Objektivationsinhaltes zeigt, hat eine gewisse Aktivität der Individuen zur Veraussetzung. Diese Aktivität zeigt sich darin, dass die Individuen innerhalb der Gemeinsamkeit der Objektivationsform miteinander in Beziehung treten, um den Inhalt der Objektivation festzulegen. Dies ist z.B. zu sehen in der Beziehung feilschung, u.s.w. Diese Beziehung ist eine unmittelbare, im Gegensatz zur früheren, die vermittelt war. Sie wird auf Grund der Objektivationsform eingegeben, die wieder auf die schon vorhergegebene Sinnbeziehung rückfühbar ist. Daher kann die unmittelbare gesetzten in Widerspruch stehen.

Die empirische unmittelbare Beziehung hat einen underbaren Inhalt, weil das Streben nach Einheit die Aenderung der einander widersprechenden Objektivationsinhalte bedeutet. Die Aenderbarkeit dauert so lange, bis die Einheit des Objektivationsinhaltes erreicht ist. Damit tritt an Stelle der unmittelbaren eine vermittelte Beziehung. Diese hat im Gegensatz zur unmittelbaren einen nich änderbaren Inhalt, weswegen sie statistischer Natur ist.. Wir können die gesellschaftlichen d.h. sinnhaften Erscheinungen der Empirie in unmittelbare und in durch Objektiationen vermittelte Beziehungen einteilen. Diese Einteilung ist erschöpfend, weil jede gesellschaftliche Erscheinung infolge der Vergesellschaftung Objektivität in sich trägt und diese in der Empirie nur als unmittelbare oder mittelbare Beziehung erschienen kann.[4]

5. Die Arten der Sinnbeziehung

Es soll hier versucht werden die schon im vergesellschafteten Einzelnen gesetzten Sinnbeziehungen nach dem Gesichtspunkt von Machtbeziehungen und Rechtsbeziehungen zu scheiden. Wir wollen durch diesen Versuch zeigen, auf welchem Wege bestimmte Objektivationen eine Wertung erfahren, wodurch sie sich von anderen unterscheiden.

Zu diesem Zweck gehen wir wieder vom vergesellschafteten Einzelnen aus, bewegen uns also im Gebiet der Erkenntniskritik. Wir gehen von der Tatsache aus, dass jeder schon im einzelnen gemetzten

6. Andere Lösungen

Wir haben für die Empirie zwei Ausgangshung festgestellt. Entweder wird eine unmittelbare Beziehung zwischen Individuen in der Empirie angenommen, oder es werden empirisch isolierte vergesellschaftete Menschen angenommen und die unmittelbare Beziehung scheint hier schon im einzelnen gesetzt. Als Vertreter der letzteren Erklärung glauben wir Marx und teilweise Kelsen annehmen zu dürfen. Die übrigen von uns erwähnten Erklärungen gehen von der unmittelbaren empirischen Beziheung aus.

a) Marx
b) Kelsen
c) Simmel
d) Wiese

[5] Bei Wiese finden wir für die Objektiven im Prinzip [30] Prinzip dieselbe Erklärung wir bei Simmel, indem such hier das Objektive aus gemeinsamen subjektiv-individuellen Sinnelementen erklärt wird. …

e) Spann

[e 1]

f) Vierkandt

[6] [32] Die gleiche enge Fassung des Begriffes der Objektivation finden wir bei Vierkandt. Nur werden hier nicht ausdrücklich bloss juristische Persönlichkeiten erklärt, sondern es wird nur von der Verabredung ausgegangen. Es heisst:


[…] Bei Vierkandt ist der Sprung zwischen Subjektivem und Objektivem deutlich hervorge{habein}. Das Problem erscheint hier nicht gelöst, sondern nur gestellt, indem der Sprung konstatiert ist und gesagt wird, dass das Objektive aus subjektiver Verabredung hervorgeht, ohne dass jedoch sonst eine Erklärung gegeben wird.

g) Tönnies

III. Einiges über das Vorkommen der Objektivation in sozialen Leben

A. Statik

1) Begriffsbestimmung

Schon eben wurde davon gesprochen, dass die Objektivationen von den anderen sozialen Erscheinungen abzugrenzen sind, weil wie bestimmte Werkmale gegenüber anderen sozialen [34] Erscheinungen enthalten. Dazu kommt jetzt noch, dass eine Untersuchung über das Vorkommen der Objektivationen im sozialen Leben gleichfalls diese Abgrenzung erfordert, weil sonst die Stellung der Objektivationen im sozialen Leben unklar bliebe. Diese Abgrenzung versuchen wir durch eine Begriffsbestimmung zu geben.

Als soziales Leben bezeichnen wir jedes menschliche Zusammenleben, wobei wir an einen polymorphen Begriff denken, so dass wir nicht nur sinnhaftes, sondern auch biologisches, psychologisches u.s.w. Zusammenleben darunter verstehen Analog verstehen wir unter sozialen Erscheinungen alle ideellen und realen Erscheinungen, welche sich aus dem menschlichen Zusammenleben ergeben, so u.s.w.

Haben wir aus diesen verschiedenen sozialen Erscheinungen das Gebiet des Sinnhaften heraus, so gelangen wir zum Begriff des vergesellschafteten Menschen, d.h. jenes Menschen, der infolge apriorischer Gesetzlichkeit der historischen Verumständung notwendig eine adaequate Sinngebung unter dem Aspekt einer Sinnbeziehung unterlagen muss. Diese formale Tatsache die das formal-soziologische Element darstellt, kommt in biologischen, psychologischen u.s.w. Erscheinungen vor, die ihr gegenüber die historisch-enzyklopädischen Elemente darstellen. Jenes formal-soziologische Element der Sinngebung bildet, wenn man es von den anderen Elementen abgrenzt, die Grenze für die Gesellschaft in engerem Sinn. So z.B. gehören in dieses Gebiet Erscheinungen wie Hausbau, Bevölkerungsbewegung u.s.w. nur insofern hinein, als sie Sinngebungen enthalten. So gehört z.B. das als Haus als physikalische Tatsache nicht in das Gebiet der Gesellschaft in engerem Sinn, jedoch die Sinngebungen, die die Menschen den Produktionsmitteln, die für den Hausbau nötig sind unterlegen.

[35] Bildet also das formal-soziologische Element die Grenze der Gesellschaft i.e.S. gegen alle anderm sozialen Erscheinungen, so bestimmt es gleichzeitig die Gesellschaft i.e. als Gebiet der Sinnhaftigkeit[7] Ferner erscheint auch die Sinngebung als der logisch genetische Anfang aller Erscheinungen innerhalb dieses sinnhaften Gebietes, weil, wie eben gezeigt wurde, sich die Sinngebung notwendig zu den Objektivationen wandeln muss und eine andere der Sinngebung adäquate, gleichfalls für dieses Gebiet mögliche apriorische Gesetzlichkeit nicht anzutreffen ist. Mit der Sinngebung sind damit alle anderen Erscheinungen der Gesellschaft i.e.S. gegeben.

Die Sinngebung selbst ist nicht definierbar. Wir können sie nur als unableitbare Kategorie bezeichnen und sie mit dem sinnhaften Begreifen der historischen Verumständung unter dem Aspekt einer Sinnbeziehung gleichsetzen. Sinngebung liegt bei jeder gesellschaftlichen Erscheinung im e.S. vor.

Ebenso unableitbar ist die Sinnbeziehung, soweit sie schon im vergesellschafteten Einzelnen gesetz ist. Empirische Sinnbeziehungen können jedoch aus Sinngebungen einzelnen abgeleitet werden. Unter solchen Sinnbeziehungen verstehen wir also Beziehungen zwischen Menschen, die sinnhafter Natur sind.

Schliesslich besteht dann noch die Objektivation als Teil der Gesellschaft im e.S. Denn die Sinngebung muss, wie eben gezeigt, je nach der historischen Verumständung direkt oder auf dem Umweg über die Sinnbeziehung zur Objektivation werden. Unter Objektivationen nun verstehen wir soziale Erscheinungen ideeller Natur mit normativen Inhalt.

Damit wären alle für uns in Betracht kommenden Begriffe angedeckt; dem einerseits kommt eine weitere apriorische Gesetzlichkeit analog der Sinnhaftigkeit des Bewusstseins nicht in Betracht, so dass die Eingebung primär ist, und anderseits [36] sind logisch - genetische als soziale empirische Erscheinungen nur empirische Sinnbeziehungen und Objektivationen möglich. Die Gesellschaft i.e.S. besteht daher im dynamischen Zustand aus der Summe der vergesellschafteten Menschen - da Sinngebung nur als Bewusstseinsgesetzlichkeit des vergesellschafteten Menschen möglich ist, können wir diese beiden Begriffe gleichsetzen, indem Sinngebung ohne vergesellschafteten Menschen unmöglich ist - plus der Summe der Objektivationen, plus der Summe der empirisch auftretenden Sinnbeziehungen. Das letzte Moment ist für die soziale Dynamik entscheidend, weil die Sinnbeziehung infolge das mit ihr notwendig gegebenen Strebens nach Sinnerfüllung dynamisch ist. In der Statik fällt dieses dynamische Moment weg, indem sich hier diese Beziehungen schon zu Objektivationen gewandelt haben. Daher besteht die statische Gesellschaft nur aus der Summe der vergesellschafteten Menschen plus der Summe der Objektivationen. Wir beschäftigen uns jetzt nur mit der Statik.

2. Problematik der Objektivationen

Wir greifen jetzt aus der Fülle der möglichen Problemstellungen eine willkürlich heraus. Die Gesellschaft i.e.S.besteht aus Menschen und Objektivationen. Schon jetzt kann gesagt werden, dass die durch die Menschen gesetzten Objektivationen einen bestimmten Platz in de Gesellschaft i.e.S. und daher such den Menschen gegenüber einnehmen. Es kann daher die Frage gestellt werden, welche Rolle die Objektivationen gegenüber den Menschen spielen. Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst zu zeigen, welche Eigenschaften in Bezug auf ihr Verhalten gegenüber den Menschen die Objektivationen haben. Es müssen daher gewisse Eigenschaften der Objektivationen hervorgehoben werden. Ferner müssen die Formen untersucht werden, in denen die Objektivationen in der Gesellschaft i.e.S. auftreten, [37] weil es möglich ist, dass sich die in Betracht kommenden Eigenschaften mit den verschiedenen Formen ändern. Wir begnügen uns daher bloss das Vorhandensein bestimmter Formen zu zeigen und diese nur in Bezug auf die für unser Problem wichtigen Eigenschaften zu betrachten. Ferner ist zu zeigen inwiefern das Verhältnis Mensch - Objektivation historischen oder formaler Charakters ist und inwiefern dieses Verhältnis nach dem Gesichtsfreiheit grössttmöglichster Beschränkung etwaiger der menschlichen Freiheit zuwiderlaufenden Eigenschaften der Objektivationen änderbar ist.

3. Der Eigenschaften / Eigensinn der Objektivationen

Oben wurde gesagt, dass die Objektivationen eine ideelle Erscheinung mit normativen Inhalt sei. Dieser normative Inhalt wird durch die gemeinsamen Sinnelemente, die die Objektivationen bilden, bedingt. Somit stellt er einen durch diese Sinnelemente gesetzten Eigensinn der Objektivationen dar. Die Objektivationen stellt sich hier als vergesellschafteter Mensch der. Dem das Sinnhafte ist infolge ihres Eigensäinnes in ihr gegeben. Um diesen Eigensinn zu realisieren, bedeit sie sich eines menschlischen Bewusstseins, so dass die Objektivationen den selben Gesetzmässigkeiten folgt, wie der vergesellschaftete Mensch. Diese Tatsache drückt sich darin aus, dass die Menschen, welche die Objektivationen gesetzt haben, von aussenstehenden nicht als Menschen schlechthin, sondern als Verteter der Objektivationen behandelt werden.[8] Die Menschen müssen daher notwendig die [38] Objektivation, welche ein Nichtmenschliches darstellt als etwas gleich ihnen Menschliches be-handeln. Daraus ergibt sich, dass den Menschen ein Nichtmenschliches wie ein Mensch gegen-übertritt, das sie selbst notwendig gesetzt haben.

In dieser Tatsache liegt schon miteinbegriffen, dass das ursprüngliche Menschliche auf logisch-genetischen Weg notwendig zu einem Nichtmenschlichen geworden ist. Dem Menschen tritt infolge des Eigensinnes der Objektivation sein ursprünglich als eigen anerkanntes Sinnelement als eine andere Sinngebung entgegen. Damit kommen wir zu einer weiteren Eigenschaft der Objektivation, zur Entfremdung. Es handelt sich hier um eine Sinnentfremdung, die mit der Erkenntnis des Menschen verbunden ist, dass die eigene Eingebung zu etwas Fremden geworden ist. So z.B. wird die eigene Sinngebung zum “Staatswillen”, wobei die Sinngebung zur fremden wird, also entfremdet. Mit dieser Erscheinung ist eine Freiheitsbeschränkung des Menschen gegeben, weil der Mensch durch ein ihm entsprungenes zum Nichtmenschlichen geworden Element beschränkt wird.

Wir haben in Bezug auf unsere Fragstellung die in Betracht kommenden Eigenschaften auf unsere Fragstellung die in Betracht kommenden Eigenschaften der Objektivation angedeutet, indem sich zeigte, dass die Objektivationen, trotzdem sie menschliche Sinnelemente enthalten, ein Eigenes sind. Wir gehen daher zu den möglichen Formen der Objektivationen über, um die-se Eigenschaften in ihrem jeweiligen Auftreten zu betrachten.

4. Die Formen der Objektivation / Beziehungen und Objektivationen

Wir müssen, falls alle möglichen Formen der [39] der Objektivationen erfasst werden sollen, von den möglichen Formen der Sinnbeziehungen ausgehen, weil die Objektivationen diese zur Voraussetzung haben. Wenn wir infolge der oben gezeigten Eigenschaften der Objektivationen diese als ein den Menschen Gleiches betrachten können, ist es möglich, dass wir nicht nur Beziehungen unter Menschen, sondern auch unter Objektivationen annahmen können. Diese Beziehungen können aus oben angegeben Gründen empirischen oder nicht empirischen Charakter sein. Im ersten Fall können folgende Arten von Beziehungen angenommen werden: Beziehungen zwischen Menschen und Objektivationen. Dabei sehen wir von den oben erwähnten Zwittergebilden ab.

Im zweiten Fall, der sich bei der Annahme von nicht empirischen Beziehungen ergibt, sind die Objektivationen entweder bloß von Menschen gesetzt, oder von Objektivationen, oder von Menschen und Objektivationen, so dass die resultierenden Objektivationen die gleichen sind wie im ersten Fall.

Wir haben damit die Formen der Objektivationen bestimmt. Jene Objektivationen, die von Menschen gesetzt werden nennen wir einfache Objektivationen. Jene die entweder ausschließlich oder teilweise von Objektivationen gesetzt sind, haben das Merkmal, dass sie schon auf einer menschlichen Beziehungen beruhen. So z.B. kann die Objektivation Kartellpreis irgend eine andere setzen, und hat aber ihrerseits die Beziehung zwischen den Kartellmitgliedern zur Voraussetzung. Es ist ersichtlich, dass sich hier die eine Objektivation auf die andere aufbaut – um einen bildlichen Ausdruck zu gebrauchen, weshalb wir diese Erscheinung als Turm bezeichnen. Ein näheres Eingehen auf diese Erscheinung als Turm bezeichnen. Ein näheres Eingehen auf diese Erscheinung behalten wir uns vor.

Die jetzt angedeuteten Objektivationen können durchgehende nicht nur Träger einer, sondern mehrerer Beziehungen gleichzeitig sein. So kann ein Mensch oder eine Objektivation mehrere Objektivationen setzen. Diese Erscheinung nennen wir deswegen, weil die Beziehungen ausgehen Strahlenbündel.

Schließlich wollen wir darauf aufmerksam machen dass unsere Ausführungen dadurch, dass wir die Objektivationen wie lebendige Menschen behandeln, einen mystischen Anstrich bekommen. [40] Um dies zu vermeiden hätten wir die Objektivationen von der übrigen historischen Verumständung nicht weiter unterscheiden dürfen, sondern die Turms wären dann durch menschliche den schon bestehenden Objektivationen unterlegte und ihnen adäquate Sinngebung zu konstruieren gewesen. Wir zogen jedoch die andere Darstellungseise vor, weil wir gerade die Mystik des Eigenlebens der Objektivation in den Vordergrund rücken wollen.

a) Die einfache Objektivation

Bisher wurde nur die Entstehung dieser Art von Objektivation betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass die menschlichen, schon von vornherein objektiven Sinngebungen ihre Entstehung verdankt. Eine solche Sinngebung, die schon die Möglichkeit der Objektivation in sich enthält, wird erst dann zur Objektivation wenn infolge der historischen Verumständung eine gemeinsames Sinngebiet möglich ist. Einer Sinngebung, die mangels geeigneter Verumständung nicht zur Objektivation werden kann, fehlt der diese charakteristisierende Eigensinn und somit auch der eben angedeutete Subjektscharakter. Denn eine solche Sinngebung enthält nur solche Sinnele-mente, welche zwar apriorische objektive, aber empirisch nur subjektive Geltung haben. So z.B. wenn eine individuelle Sinngebung unterliegt, dass ein Gut eine geiwess Summe kostet und diese Sinngebung infolge der historischen Verumständung in kein gemeinsames Sinngebiet eingehen kann. Kommt jedoch dieses infolge einer geeigneten historischen Verumständung zustande, dass erst wird die Objektivation mit dem spezifischen Merkmal des Eigensinnes und der Entfremdung gesetzt, weil es sich jetzt um ein Überindividuelles handelt, das für verschiedene Individuen, indem sie durch die historische Verumständung bedingt ist.

Da die Entfremdung durch die Ueberindividualität [41] des gemeinsamen Sinngebietes entsteht, ist damit gegeben, dass ihr Grad mit dem der Überindividualität wächst. Daher ist die Entfremdung einer Objektivation umso grösser, je mehr Menschen sie gesetzt haben. Sie ist daher bei jenen Objektivationen am kleinsten, die von 2 Menschen gesetzt wurden.

Deneben ist noch ein weiterer Faktor für den Entfremdungsgrad maßgebend. Bisher wurde die Voraussetzung gemacht, dass die Objektivation mit dem individuellen Sinngebiet übereinstimme. Auch hier zeigt sich jedoch der Einfluss der historischen Verumständung, indem durch die historische Verumständung entschieden wird, inwiefern Sinnelemente aus den individuellen Sinngebungen in das gemeinsame Sinngebiet, also in die Objektivation gelangen. Es ist daher zu berücksichtigen, dass der Entfremdungsgrad um so höher sein muss, je weniger eigene Sinnelemente in die Objektivation eingehen. Diese Tatsache kann mit der eben erwähnten dadurch verbunden werden, dass infolge der menschlichen individuellen Verschiedenheit die Zahl der gemeinsamen sinkt, wenn die der verschiedenen Sinngebungen steigt.

Die Entfremdung bei der einfachen Objektivation ist daher durch zwei Faktoren, Zahl von Menschen und Zahl von gemeinsamen Sinnelementen bestimmt, die ihrerseits wieder von der historischen Verumständung abhängen.

b) Der Turm

Schon oben wurde betreffend dieser Objektivationsform gesagt, dass es sich hier um eine Erscheinung handelt, die nicht nur durch menschliche Sinngebungen gesetzt wird. Wir nehmen als Beispiel die Objektivation, die dann gesetzt wird, [42] wenn auf Grund menschlicher Sinngebungen ein Kartellpreis oder dgl. entsteht und auf Grund dieses Preises mit Aussenstehenden irgendwelche andere Preisvereinbarungen zustande kommen. Hier liegt eine empirische oder nicht empirische Beziehung der Kartellmitglieder zu Grunde, durch welche denn die Objektivation Kartellpreis gesetzt erscheint. Diese setzt, durch ihren Subjektscharakter dazu befähigt, mit einem anderen Subjekte eine weitere Objektivation. Diese Objektivationsform finden wir bereits bei Marx vor. Es handelt sich hier darum zu zeigen, wie sich auf die Grundbeziehung Arbeiter, Kapitalist verschiedene Objektivationen, wie Lohn, Mehrwert, Rente, ________ durch die Beziehung Arbeiter-Kapitalist wird als gemeinesames Sinngebiet die Kategorie Lohn gesetzt. Der Lohn setzt gleichzeitig such den Mehrwert, weil dieser nur als Lohnüberschuss, der dem Kapitalisten verbleibt, bei Marx auftritt. Von den Objektivationen Lohn und Mehrwert tritt nur der Mehrwert in eine neue Beziehung, während sich auf dem Lohn keine neuen Objektivationen aufbauen.

Der Mehrwert wird in weitere Beziehung zum Kapitalisten gesetzt, indem ihn dieser in ein Verhält-nis zum Gesamtkapital bringt, wodurch der Mehrwert zum Profit wird. Dies geht folgendermaßen vor sich. Der in der Objektivation Mehrwert vorliegende Sinn besteht darin, dass er ein gewisses Quantum “unbezahlter Arbeit” darstellt, die den Kapitalisten zusteht. Der Kapitalist unterlegt dem Mehrwert einen ähnlichen Sinn, indem er gleichfalls den Mehrwert als ihm zugehörig annimmt. Gemeinsames Sinngebiet, also neue Objektivation, wird die Zugehörigkeit des Mehrwertes an den Kapitalisten.

Ist eine bestimmte historische Verumständung vorhanden, so entsteht als neue Objektivation der Zins.

[43]

[44]

[45]

[46] aufbauen, um so weniger Sinnelemente der die Grundbeziehung setzenden Subjekte können sie beinhalten. Deswegen werden die Objektivationen der Grundbeziehung mit wachsender Entfermung in Höherem Grade entfremdet.

Der Turm hat …

Mit der Entfremdung verhält es sich hier ähnlich wie beim Turm. …

So sind die Beschlüsse des Gruppenausschusses Vermittler von Beziehungen zwischen den Ortsgruppenmitgliedern. Die Bezirksleitung vermittelt durch …

Die Pyramide erscheint so als spezifische Form des Turmes mit bestimmten, spezifischen Eigenschaften. Wir untersuch diese Form nicht weiter, weil wir sie nur bezüglich [47] gesignet erschein. Daher ist die Objektivation zwar aufhebbar, aber nur dann, wenn wir empirische gesellschaftliche Erscheinungen i.e.S.

[48]

[49]

[50] form die historische Entwicklung danach strebt, eine mögliche Aufhebung tatsächlich zuzulassen. Bei Beantwertung dieser Frage müssen wir zur gesellschaftlichen Entwicklung, also zur Dynamik gelangen.

c) Strahlenbündel

5. Die Objektivation als formale und historische Kategorie

B. Die Dynamik

1. Problematik

[50] Indem wir die gesellschaftliche Dynamik in Bezug auf die Objektivationen betrachten, müssen wir vor allem den Begriff der Gesellschaft i.e.S. dehin erweitern, dass sie jetzt neben der Summe der vergesellschafteten Menschen und der Objektivationen noch die der unmittelbaren Beziehungen umfasst. Diese zeigen sich als dynamische Elemente, die im Begriff sind zu Objektivationen zu werden und neben den Objektivationen und Menschen bestehen.

Unsere Aufgabe besteht darin, zunächst die Möglichkeit einer Dynamik der Objektivationen festzustellen und wenn diese Möglichkeit gegeben ist, eine eventuelle Gesetzmässigkeit in ihr zu finden. Im Zusammenhang damit kommen wir wieder zum Freiheitsproblem stattfindet oder nicht.

2. Die Möglichkeiten einer Dynamik der Objektivationen

Wenn wir die Möglichkeit einer Dynamik der Objektivationen erklären wollen, so muss von der Statik zusgegangen werden, weil die Dynamik als Resultat einer Störung der gesellschaftlichen Statik aufgefasst wird. Diese auffasüng [51] setzen wir vorläufig als unbewiesen veraus. Die felgenden Ausführungen werden zeigen, ob diese verausgesetzte Auffassung der Dynamik am Platze war.

In der Statik besteht …

Dynamik ist dam gegeben, wenn …

Es entsteht jetzt die Frage, durch welche Faktoren die Störung der Statik seitens der Menschen hervorgernfen werden kann. Es entsteht hier insoferne eine Schwierigkeit, als es nicht einzusehen ist, wie die Menschen aus sich selbst heraus in eine Lage geraten, wo ihnen die Objektivationen diese Lage Objektivationen nicht mehr adäquat sind, oder die Objektivationen dise Lage herbeiführen sellen. Letzeres erscheint aus oben angegebenen Grund unmöglich. Ersteres kann ohne irgendwelche Einwirkungen auf die Menschen nach durch die Objektivationen erklärt werden. Unsere Schwierigkeit besteht also darin, dass wir, wenn wir innerhalb des Bereiches der Gesellschaft i.e.S. verbleiben, nie aus der Statik herauskommmen.

[52] Wir können diese Schwierigkeit nur überwinden, wenn wir eine Veränderung der historischen Verumständung annehmen, zu der nicht bloss soziale …

Eine solche Aenderung der historischen …

Diese kann je nach Aenderung der historischen verumständung verschiedene Gestalt annehmen. Es seien hier nur einzelne Fälle aufgezählte. Es kann sich der Aspekt ändern, unter dem die Sinngebung vergenommen wurde. Dann muss sich die Sinngebung grundlegend ändern, ode die sozialen Richtmasse ändern sich. …

So wirken sich die sozialen Tatsachen im weiteren Sinne auf die Gesellschaft i.e.S. dadurch aus, dass sie von der Sinnhaftigkeit des menschlischen Bewusstsein erfasst werden.

Wir stellen fest, dass die Gesellschaft i.e.S. in der Statik nur aus Menschen und Objektivationen besteht, und dass die Dynamik darin besteht, dass die Menschen die Übertragung der geänderten historischen Verumständung auf die Objektivationen vernehmen. Wir können daher

[53]

[54]

3. Die Übertragung der Veränderung der (historischen) Verumständung auf die Objektivationen

Die Störung der Ädäquanz zwischen Mensch und Objektivation kommt dadurch zum Ausdruck, dass neben ihren Geltungsanspruch auch andere Objektivationen, die schon der geänderten historischen Verumständung adäquat sind, auftreten.

Es können sich hier zwei Möglichkeiten ergeben. …

Diesen Fall müssen wir betrachten, weil sich die Art der Übertragung der historischen Verumständung auf die Objektivationen hier zeigen lässt. Die der veränderten historischen verumständung adäquaten Sinngebung tritt zunächst als Widerspruch des Menschen, von dem sie vergenommen wurde, gegen die geltenden Objektivationen auf. Diser Widerspruch richtet sich zwar nur gegen die Objektivationen. Hinter der Objektivationen stehen aber Menschen, welche ihr Allgemeingütligkeit seitens [55]

[56]

4. Die Objektivation im Marxischen System

1. Problematik

[57] Wir glauben

2. Allgemeines

[58] [59] [60]

wird.[9]

Für uns ist noch ein anderer Kernpunkt des Marxismus notwendig. Wir müssen noch kurz auf das Verhältnis von Geschichte und Denkprozess - dieses Wort nicht im psychologischen Sinn gebraucht - im Marxismus eingehen. Dies können wir aber nicht, ohne auf Hegel zurückzugreifen. Bei ihm ist die Geschichte die Erscheinung eines objektiven, aus sich selbst heraus wirkenden Geistes, welcher sich als Weltvernunft darstell. Damit ist eine Identität von Denkprozess und Geschichte gegeben, indem der Denkprozess die Geschichte ist.

Bei Marx ist gleichfalls diese Mentalität vorhanden. Während jedoch bei Hegel die Geschichte nur ein Niederschlag [61] […] dar Hegel'schen Denkweise vor.[10]

Für uns ist nicht so sehr die Umgehrung der Hegel'schen Denkweise durch Marx wichtig, als die Tatsache, dass auch bei Marx Geschichte und Denkprozess Identisch sind. Denn die Umsetzung des Materiellen in das Ideelle durch den Menschenköpf bedeutet, dass die historische Verumständung im Denkprozess zum Ausdruck gelangt. Das Geschichtliche bildet hier keinen Gegensatz zur Theoretischen, denn das Theoretische, wie es im Denkprozess ercheintz, ist geschichtlich gegeben. […]

3. Der Marx’sche Begriff der Objektivation
4. Das Freiheitsproblem bei Marx
5. Die Einheit von Theorie und Praxis
6. Stirner – Marx
a) Die Objektivation bei Stirner
b) Vergleich mit dem Marx’schen Begriff

Felix Schafer's Notes and References

  1. 1/ Der hier vorliegende Versuch beruht auf einem Gedankengang von Dr. Karl Polanyi, Wien.
  2. Auf die Tatsache, dass infolge der verschiedenen Struckturelemente einer Sinnbeziehung auch verschiedene Objektivationsformen in verschiedenen Grade ad adäquat sein können, nehmen wir keine Rücksicht, weil es sich hier nur um reine Fälle handelt.
  3. Vgl. Max Adler: “Im Denken, im Wollen, im Fühlen stösst unser geistige Wesen. Immer und überall auf die Polarität der grundlegenden Werte des Wahren und Falschen, Rechten und Unrechten, Lustvollen und Unlustvollen. Und es ist diese nie versagende Polarität, die durch ihre Spannung wie ein geistiger Selbsterhaltungstrieb wirkt, um… unsere geistige Integrität zu erhalten und zu behaupten. Durch die Richtmasse der Logik, Ethik und Aesthetik erhalten wir im Denken, Wollen und Geniessen die Üngestörtheit unseres psychichen Gleichgewichtes gegen logische Widersprüche, äthische Missbilligung ästhätische Unlust.” / Marxistische Probleme S.8./
  4. Wir wollen nur der Vollständigkeit halber kurz hinzu fügen, dass die unmittelbare Beziehung auch zur Aufhebung der Objektivationsform führen kann und damit zum Verschwinden der gemeinsamen Sinnelemente. Dies tritt ein, wenn das Streben nach Einheit des Objektivationsinhaltes erfolgles bleibt.
  5. 2/ Allg. Soziologie als Lehre von den Beziehungsbedingungen der Menschen, 1924, Bd. I.
  6. 1/ Gesellschaft Hauptprobleme der philosophischen Sociologie, 1923.
  7. Bezüglich der noch folgenden Begriffsbestimmungen vgl. Max Webers Wirtschaft und Gesellschaft Kap. I. S. 1-15 ff, Tübingen 1922.
  8. Vgl. Spann: "Wenn …
  9. 2/
  10. 1/ Vgl. den bekannten Satz bei Marx: “Für Hegel ist der Denkprozess ………… der Demiurg des Wirklichen, das nur seine äussere Erscheinung bildet. Bei mir ist umgekehrt das ideelle nichts anderes, als das im Menschenkopf umgesetzte und übersetzte Materielle.” (Kapital Bd. I, Hamburg 1921 S. XVII)

Editor's Notes

  1. Conversely to the table of contents, the text interchanges g) for Spann and f) for Vierkandt

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EN About the concepts of State and of Law, and their mutual independence
FR « Sur les concepts d'Etat et de droit et leur indépendance mutuelle »
ES Sobre los conceptos de Estado y de derecho, y su independencia mutual