Felix Schafer, Über Staats- und Rechtsbegriffe und ihre Verselbständigung (Dissertation)

From Karl Polanyi
Jump to navigation Jump to search

Deutscher Text zum Tippen


Text to translate from German into English

File:1926 Schafer Dissertation.pdf

I. Einleitung

An dieser Stelle handelt es sich darum, eine ungefähre Vorstellung davon zu geben, was wir überhaupt unter Objektivationen verstehen.

Wir meinen darunter, gesellschaftliche Erscheinungen, die reale Dinghaftigkeit besitzen, jedoch als selbständige Mächte auftreten. Beispiele dafür sind: Recht, Staat, Sitte, Preis, Wirtschaft, Freundschaft u.s.w. Immer machen sich solche gesellschaftliche Erscheinungen dadurch bemerkbar, dass sie dem Menschen in Gestalt irgendwelcher Formen gegenüber treten. Unsere Aufgabe wird es sein, sich in verschiedener Hinsicht solchen Objektivationen zu beschäftigen.

II. Die Entstehung der Objektivation

Es sollgezeigt werden, durch welche Vorgänge eine Entstehung von Objektivation vor sich geht.

A. Das Problem

1. Der Mensch als Ausgangpunkt

Wenn wir das Problem stellen, die Objektivationen in ihrer Entstehung zu erklären, liegt schon in der Fragestellung, implicite die Voraussetzung, dass sie überhaupt entstanden sein können, so dass sie nicht “von Ewigkeit her”sind, sondern hier ein Prozess des Werdens vorliegt. Diese Voraussetzung eines solchen Prozesses, müssen wir als unbewiesen hinnehmen, falle überhaupt unsere Problemstellung möglich sein soll. Ob diese Voraussetzung stichhaltig ist, wird das Resultat unseres Erklärungsversuches zeigen. Wir müssen jedoch bedenken, dass dieser in seiner Geltung einer Einschränkung unterliegt, indem er nur auf Objektivationen anwendbar ist, die nicht “von Ewigkeit her” sind. Über die Tragweite dieser Einschränkung für unseren Erklärungsversuch, können wir nichts sagen, bevor es nicht bewiesen wäre, dass gewisse Objektivationen von vornherein vorhanden sind. Einen solchen Beweis zu führen, halten wir nicht für Aufgabe, lassen jedoch seine Möglichkeit offen. Setzen wir dennoch irgendwelchen Entstehungsprozess für die Objektivationen voraus, so ist damit die Notwendigkeit gegeben, einen Punkt zu suchen, dem wir als Anfang für unseren Prozess ansehen können. Es liegt nahe daher die genetische Priorität des Menschen vor den Objektivationen – und nur um eine solche handelt sich es hier – ohne jeden Beweis voraus. Dadurch ist die Tragweite unseres Erklärungsversuches noch weiter eingeschränkt, denn es kommen für uns nur durch Menschen erzeugte Objektivationen in Betracht. Ob auch diese Voraussetzung am Platz ist, wird gleichfalls das Resultat unseres Versuches sein. Aus der jetzt gemachten Voraussetzung ergibt sich allerdings eine für unser ferneres Vergehen grundlegende Definition des Begriffes Mensch. Da nämlich die Objektivation eine gesellschaftliche Erscheinung ist, kann sie nur von vergesellschafteten Menschen erzeugt werden, in dem Menschen schlechthin nicht imstande wären, eine gesellschaftliche Erscheinung hervorzubringen. Für unser Problem scheidet der Mensch als physikalische Natur, als chemisch-physiologische Erscheinung und psychologische Einheit aus. Der Begriff Mensch ist für uns, durch Negation aller Eigenschaften außer der Vergesellschaftung gegeben, sodass sich unsere Betrachtung innerhalb des Sozialen bewegen muss. Setzen wir vor jeder Erklärung den Menschen schon als vergesellschafteten voraus, so müssen wir annehmen, dass jeder Mensch die Gesellschaft schon vor ihrem empirischen Tatbestand in sich trägt. Wir müssen als die Tatsachen eine sozialen a priori voraussetzen, was gleichfalls seine Rechtfertigung erst aus dem Resultat unseres Versuches schöpfen kann. Welche apriorischen Gesetzmäßigkeiten zu beweisen sein werden, wird sich ebenfalls erst später ergeben. Das soziale Apriori müssen wir jedenfalls ohne Beweis Voraussetzungen. Als weitere Felgerscheinung unseres Standpunktes kommen wir zu einem charakteristischen Werkzal der Objektivation. Da sie unserer Voraussetzung nach, von den vergesellschafteten Menschen gesetzt ist und diesen selben Menschen als Norm entgegen treten, was wir an Erscheinungen wir Recht, Staat, Sitte, u.s.w. als Erfahrungstatsachen hinnehmen können, werden die Menschen durch selbsterzeugte Objektivationen beherrscht. Wie dem auch immer sei, unser Erklärungsung ist durch die von uns, gemachten Voraussetzungen eindeutig bestimmt. Wir setzen einen Entstehungsprozess der Objektivation voraus, lassen diesen beim vergesellschafteten Menschen beginnen, den wir der weiteren Annehme des sozialen Apriori herauskonstruieren und sehen wie die Objektivation als Funktion des vergesellschafteten Menschen entsteht, wobei wir mit dem Gebiet der Psychologie in keine Berührung kommen, sondern uns in dem Gebiete der Erkenntniskritik bewegen.

2. Der Sprung vom Individuum zur Objektivation

Für unsere ganze Ausführungen ist es vom entscheidender Wichtigkeit, dass wir das Gebiet der Erkenntniskritik niemals verlassen und insbesondere nicht in das der Psychologie geraten, denn allerdings: es ist eine unbezweifelbare Tatsache, dass von der psychologischen Subjektivität des Individuums zur Objektivation ein Sprung vom Psychologischen zur Worm, also ein Sprung zwischen zwei verschiedenen Ebenen vorliegt. Kelsen und Spann haben diese Tatsache zum Anlass genommen, um dazulegen, dass die Objektivation überhaupt nicht von dem Menschen aus zu erklären ist. Spann sagt folgendes: “… bleibt man bei der psychischen Natur dieser “Beziehungen” so bleibt man auch im Bereich der Psychologie und kommt niemals zur Gesellschaft, lässt man aber die Psychologie hinter sich, so hat man auch die Wechselbeziehungen hinter sich gelassen. (Gesellschaftslehre, 1923, S. 28). Demgegenüber möchte wir zur darauf aufmerksam machen, dass wir zwar gleichfalls nicht glauben, dass man von dem rein psychologischen, individuellen Tatbestand zur objektiven Gesellschaft kommt. Um aber zu beweisen, dass man zur Erklärung des Sozial-objektiven überhaupt nicht vom Menschen ausgehen darf, hätte gezeigt werden müssen, dass es auch mit der Erkenntniskritik unmöglich ist, das Sotiale- was hier gleichbedeutend ist – zu erfassen. Aber gerade das hat Spann unterlassen. Aus der Tatsache, dass man mit Hilfe der Psychologie nichts sozial-objektives, dass hier durch dem Menschen überhaupt nichts zu erklären möglich ist. Kelsen sagt über den Sprung folgendes: “Da soclisches nur ein Individuum… möglich ist, muss alles überindividuelles, jenseits der Einzelseele gelegene, metaphychologischen Charakter haben… In die Welt des Sollens in die Welt der Normen führt jener Sprung aus dem Psychologischen, jene die für alle Soziologie als typisch erkannt wurde.” (Seite 43, 44, a.an.O) Kelsen besteht hiet nur mit Recht, das die Objektivation, “das Überindividuelle” etwas unpsychologisches ist und daher mit den Mitteln der Psychologie nicht zu Erklärung ist. Ober draus die gleiche Folgerung wie Spann nicht, ist nicht sicher zu sehen. Ist dies der Fall, gilt gegen Kelsen der gleiche Einwand wie gegen Spann. Wurde aber Kelsen, was auch möglich ist, diese Schlussfolgerung nicht ziehen, dann ist bei ihm die Möglichkeit einer Erklärung durch die Erkenntniskritik offen gelassen – tatsachlich spricht Kelsen zur vom der Unmöglichkeit einer psychologischen Erklärung -, so dass unsere Auffassung bei ihm bestätigt wäre. Wie dem auch immer sein mag, enthält für unseren Standpunkt der Sprung entweder ein falsch gestelltes Problem, also ein Scheinproblem, oder überhaupt kein Problem. Man kann nämlich die Gesellschaft empirische vom individuellen psychologischen Menschen aus erklären wollen. Die Unmöglichkeit vom Individuellen zum Sozialen zu gelangen liegt hier offen zu Tage. Das Problem ist jedoch deshalb falsche gestellt, weil es einen solchen individuell psychologischen Menschen nicht gibt, sondern nur einen vergesellschafteten Menschen, wie wir bisher vorausgesetzt haben. Unter der Annahme dieser noch zu beweisenden Voraussetzung enthüllt sich der Sprung als zwar empirisch, aber nicht mehr kategoriell vorhanden, sodass seine Problematik zur Scheinsproblematik wird. Damit ist sehen gesetzt, dass bei der Voraussetzung des vergesellschafteten Menschen, der Sprung nur mehr empirisch ein Problem bildet, in dem das Individuum schon apriorisch vergesellschaftet ist, sodass der Entstehungsprozess der Objektivation von Anfang bis zu Ende in der gesellschaftlichen, sozialen Sphäre verläuft. Es bleibt für uns damit nur der empirische Sprung von vergesellschafteten Einzelnen zur Objektivation übrig, welcher dadurch zu überbrücken ist, dass nach Aufzeigung der Vergesellschaftung im menschlichen Bewusstsein so weit für unseren Zweck dies nötig ist, der Wandel der im Einzelmenschen, real vorkommenden Vergesellschaftungserscheinungen zur Objektivationen gezeigt wird.

3. Methodische Einwände

a) Kelsen
b) Spann

B. Lösungsversuch

[1] Da wir die Objektivation als Funktion des vergesellschafteten Menschen erklären wollen, muss zunächst die Vergesellschaftung beim Menschen festgestellt werden. Dann wird zu zeigen sein, wie der vergesellschaftete Mensch die Objektivationen schafft, also welche notwendigen Gesetzlichkeiten hier vorliegen. Diese Gesetzlichkeiten müssen soziale sein, weswegen wir alle individual-psychologischen Wege von vornherein zu vermeiden haben. Unsere Ableitungen können sich daher nur im Gebiete der Erkenntniskritik oder der sozialen Empirie bewegen. Da zuerst die Vergesellschaftung zu zeigen ist, und erst nacher als empirische Tatsache in den empirisch vorkommenden Objektivationen, wie Staat, Preis, Sitte, u.s.w. darzustellen ist, gelangen wir notwendig vom Gebiet der Erkenntniskritik in das der sozialen Empirie.

1. Vergesellschaftung und Sinnhaftigkeit

Zur Erklärung der Vergesellschaftung bedienen wir uns des von Max Adler eingenommenen Standpunktes. Er bezeichnet einen vergesellschafteten Menschen als solchen, “der bereits aus seinem Ich heraus, aus seinem psychischen Sein sich selbst nicht anders gegeben ist, wie als ein einzelner under wesensgleichen haben, als ein durch die gleiche Art des geistigen Lebens mit seinen Artgenossen zu einer Einheit verbundenes Wesen… Der Menschen ist sozial… weil er schon unmittelbar in seinem Selbstbewusstsein sozial ist, d.h. auf die Wesensgleichheit des Psychischen mit seinen Artgenossen bezogen ist.” (Marxistische Problems, S. 6)

Damit soll gesagt werden, dass Gesellschaft nur möglich ist, weil unsere Bewusstseinsgesetztlichkeiten gattungsmäßig gleich ist, so dass alle Formalgesetzlichkeiten des Bewusstseins nichts individuelles, sondern etwas soziales sind, “Das Bewusstsein ist daher nicht etwas, was in und ___ einem mystischen Ich gewusst wird, sondern etwas, was zufolge seiner Einheitsbezehung und Bewusstheit in ihr nur für seine eigene Anschauung in einem Ich erscheint, - kurz dieses Ich ist eben die Form des Bewusstsein”.

In dieser überindividuellen, formalen Gleichheit der individuellen Bewusstseinsgesetzlichkeiten, welche unableitbar ist, ist Gesellschaft vor jeder empirischen Gestaltung des Sozialen apriorisch gegeben. Die Gesellschaft stellt sich als soziales Apriori dar, von Adler das Transzendental-Soziale genannt. Ebenso wie die Gattungsmäßige Gleichheit der formalen Bewusstseinsgesetzlichkeiten sind auch diese selbst unableitbar, also apriorisch.

Unter diesen Gesetzlichkeiten haben wir die Sinnhaftigkeit des Bewusstseins hervor. Auch hier handelt es sich m eine apriorische unableitbare Gesetzlichkeit. Sinnhaftigkeit erscheint als notwendige Gesetzlichkeit des Bewusstseins, indem Bewusstseins ohne Sinnhaftigkeit uns unvorstellbar erscheint. Jedoch lassen wir die Möglichkeit eines nicht sinnhaften Bewusstseins offen, indem durch Annahme der Sinnhaftigkeit der Beweis für ein eventuell nicht sinnhaftes Bewusstsein nicht unmöglich gemacht wird. Wir lassen auch die Frage offen, wie weit durch den eventuellen Nachweis eines nicht sinnhaften Bewusstseins unser Erklärungsversuch in seiner Tragweite eingeschränkt wird.

2. Die Sinnhaftigkeit

Das menschliche Bewusstsein ist notwendig sinnhaft. Daher muss die historische Verumständung notwendig sinnhaft begriffen werden. Das sinnhafte Begreifen der historischen Verumständung kann nur so vor sich geben, dass dieser durch das menschliche Bewusstsein irgend ein Sinn gegeben wird. Diesen Vorgang nennen wir Sinngebung. Jede Sinngebung muss die historische Verumständung notwendig zum Substrat haben. Dann eine Sinngebung nane eine Ibjekt, dem der Sinn gegeben wird, erscheint als unmöglich. Ferner muss zwischen der historischen Verumständung als Substrat und der menschlichen Sinngebung eine gewisse Beziehung bestehen. Nur eine bestimmte historische Verumständung kann jewiln zum Substrat für die Sinngebung werden. Die Sinnegebung muss daher der historischen Verumständung entsprechen, sie muss ihr adäquat sein.

Diese Adäquanz der Sinngebung ist die Verbindung zwischen dem apriorischen Element der Sinngebung nur Substrat ohne irgendwelchen menschlich-gesellschaftlichen Charakter. Denn sie hat keinen Sinn und ist daher dem Bereich des menschlichen Bewusstseins, das notwendig infolge seiner Sinnhaftigkeit nur Sinnhaftes begreifen kann, entrückt. Erst die Sinngebung macht das Substrat zum gesellschaftlich-menschlichen. Sonst würde es sich nur um eine für uns nicht denkbare, weil sinniere Umwelt handeln.

Die möglichen Sinngebungen sind jedoch durch die historische Verumständung nicht eindeutig bestimmt, obgleich sie dieser adäquat sein mussen. Denn diese ist infolge der Beschaffenheit ihrer Strukturelemente nicht homogen, sondern polymorph. Daher lässt die historische Verumständung als Substrat nicht nur eins, sondern viele adäquat Sinngebungen zu, so enthält zum Beispiel der Markt wirtschaftliche Strukturelemente, weil er wirtschaftliches Handeln beinhaltet, weiters rechtliche Strukturelemente, weil auch rechtliche Einrichtungen am Markte bestehen, wie Marktpolizei, gesetzlich geregelte Höchstpreise u.s.w. Ferner enthält er bestimmte Elamsenmäßige Strukturelemente, indem er wirtschaftliche Handlungen zwischen bestimmten gesellschaftlichen Elassen, z.B.

3. Der Aspekt

4. Die Empirie

[20] Unsere Aufgabe ist jetzt darzustellen, in welcher Weise jene eben angedeuteten Gesetzlichkeiten in einer empirisch-historischen Verumständung auftreten. Die Verumständung erscheint hier schon als gesellschaftlich, weil eine objektive Sinngebung schon im Bewusstsein des Einzelnen vorliegen vorliegen muss, damit sie in der Empirie als solche auftreten kann.

Um eine empirische Objektivation möglich zu machen, müssen in der Verumständung gleiche Sinnelements in verschiedenen Sinngebungen enthalten sein. Diese gleichen Sinnelemente bilden infolge ihrer Gleichheit ein gemeinsamen Sinngebiet.

Dieses ist durch die historische Verumständung determiniert und erscheine als Objektivation, wie Preis, Staat, Sitte u.s.w. Zir müssen jedoch zwischen einer Objektivationsform und einem Objektivationsinhalt unterscheiden. Es können nämlich solche gemeinsame Sinngebiete angenommen werden, bei denen sich die Gleichheit der Sinnelemente entweder auf Inhalt und Form, oder nur die Form erstreckt. Denn die Form der Objektivation ist im Gegensatz zum Inhalt nicht [21] nur __ der historischen Verumständung, sondern auch im Aspekt

5. Die Arten der Sinnbeziehung

Es soll hier versucht werden die schon im vergesellschafteten Einzelnen gesetzten Sinnbeziehungen nach dem Gesichtspunkt von Machtbeziehungen und Rechtsbeziehungen zu scheiden. Wir wollen durch diesen Versuch zeigen, auf welchem Wege bestimmte Objektivationen eine Wertung erfahren, wodurch sie sich von anderen unterscheiden. Zu diesem Zweck gehen wir wieder vom vergesellschafteten Einzelnen aus, bewegen uns also im Gebiet der Erkenntniskritik. Wir gehen von der

6. Andere Lösungen

a) Marx
b) Kelsen
c) Simmel
d) Wiese

[2] Bei Wiese finden wir für die Objektiven im Prinzip [30] Prinzip dieselbe Erklärung wir bei Simmel, indem such hier das Objektive aus gemeinsamen subjektiv-individuellen Sinnelementen erklärt wird. …

g) Spann

[e 1]

f) Vierkandt

[3] [32] Die gleiche enge Fassung des Begriffes der Objektivation finden wir bei Vierkandt. Nur werden hier nicht ausdrücklich bloss juristische Persönlichkeiten erklärt, sondern es wird nur von der Verabredung ausgegangen. Es heisst:


[…] Bei Vierkandt ist der Sprung zwischen Subjektivem und Objektivem deutlich hervorge{habein}. Das Problem erscheint hier nicht gelöst, sondern nur gestellt, indem der Sprung konstatiert ist und gesagt wird, dass das Objektive aus subjektiver Verabredung hervorgeht, ohne dass jedoch sonst eine Erklärung gegeben wird.

g) Tönnies

III. Einiges über das Vorkommen der Objektivation in sozialen Leben

A. Statik

1) Begriffsbestimmung

Schon eben wurde davon gesprochen, dass die Objektivationen von den anderen sozialen Erscheinungen abzugrenzen sind, weil wie bestimmte Werkmale gegenüber anderen sozialen [34] Erscheinungen enthalten. Dazu kommt jetzt noch, dass eine Untersuchung über das Vorkommen der Objektivationen im sozialen Leben gleichfalls diese Abgrenzung erfordert, weil sonst die Stellung der Objektivationen im sozialen Leben unklar bliebe. Diese Abgrenzung versuchen wir durch eine Begriffsbestimmung zu geben.

Als soziales Leben bezeichnen wir jedes menschliche Zusammenleben, wobei wir an einen polymorphen Begriff denken, so dass wir nicht nur sinnhaftes, sondern auch biologisches, psychologisches u.s.w. Zusammenleben darunter verstehen Analog verstehen wir unter sozialen Erscheinungen alle ideellen und realen Erscheinungen, welche sich aus dem menschlichen Zusammenleben ergeben, so u.s.w.

Haben wir aus diesen verschiedenen sozialen Erscheinungen das Gebiet des Sinnhaften heraus, so gelangen wir zum Begriff des vergesellschafteten Menschen, d.h. jenes Menschen, der infolge apriorischer Gesetzlichkeit der historischen Verumständung notwendig eine adaequate Sinngebung unter dem Aspekt einer Sinnbeziehung unterlagen muss. Diese formale Tatsache die das formal-soziologische Element darstellt, kommt in biologischen, psychologischen u.s.w. Erscheinungen vor, die ihr gegenüber die historisch-enzyklopädischen Elemente darstellen. Jenes formal-soziologische Element der Sinngebung bildet, wenn man es von den anderen Elementen abgrenzt, die Grenze für die Gesellschaft in engerem Sinn. So z.B. gehören in dieses Gebiet Erscheinungen wie Hausbau, Bevölkerungsbewegung u.s.w. nur insofern hinein, als sie Sinngebungen enthalten. So gehört z.B. das als Haus als physikalische Tatsache nicht in das Gebiet der Gesellschaft in engerem Sinn, jedoch die Sinngebungen, die die Menschen den Produktionsmitteln, die für den Hausbau nötig sind unterlegen.

[35] Bildet also das formal-soziologische Element die Grenze der Gesellschaft i.e.S. gegen alle anderm sozialen Erscheinungen, so bestimmt es gleichzeitig die Gesellschaft i.e. als Gebiet der Sinnhaftigkeit[4] Ferner erscheint auch die Sinngebung als der logisch genetische Anfang aller Erscheinungen innerhalb dieses sinnhaften Gebietes, weil, wie eben gezeigt wurde, sich die Sinngebung notwendig zu den Objektivationen wandeln muss und eine andere der Sinngebung adäquate, gleichfalls für dieses Gebiet mögliche apriorische Gesetzlichkeit nicht anzutreffen ist. Mit der Sinngebung sind damit alle anderen Erscheinungen der Gesellschaft i.e.S. gegeben.

Die Sinngebung selbst ist nicht definierbar. Wir können sie nur als unableitbare Kategorie bezeichnen und sie mit dem sinnhaften Begreifen der historischen Verumständung unter dem Aspekt einer Sinnbeziehung gleichsetzen. Sinngebung liegt bei jeder gesellschaftlichen Erscheinung im e.S. vor.

Ebenso unableitbar ist die Sinnbeziehung, soweit sie schon im vergesellschafteten Einzelnen gesetz ist. Empirische Sinnbeziehungen können jedoch aus Sinngebungen einzelnen abgeleitet werden. Unter solchen Sinnbeziehungen verstehen wir also Beziehungen zwischen Menschen, die sinnhafter Natur sind.

Schliesslich besteht dann noch die Objektivation als Teil der Gesellschaft im e.S. Denn die Sinngebung muss, wie eben gezeigt, je nach der historischen Verumständung direkt oder auf dem Umweg über die Sinnbeziehung zur Objektivation werden. Unter Objektivationen nun verstehen wir soziale Erscheinungen ideeller Natur mit normativen Inhalt.

Damit wären alle für uns in Betracht kommenden Begriffe angedeckt; dem einerseits kommt eine weitere apriorische Gesetzlichkeit analog der Sinnhaftigkeit des Bewusstseins nicht in Betracht, so dass die Eingebung primär ist, und anderseits [36] sind logisch - genetische als soziale empirische Erscheinungen nur empirische Sinnbeziehungen und Objektivationen möglich. Die Gesellschaft i.e.S. besteht daher im dynamischen Zustand aus der Summe der vergesellschafteten Menschen - da Sinngebung nur als Bewusstseinsgesetzlichkeit des vergesellschafteten Menschen möglich ist, können wir diese beiden Begriffe gleichsetzen, indem Sinngebung ohne vergesellschafteten Menschen unmöglich ist - plus der Summe der Objektivationen, plus der Summe der empirisch auftretenden Sinnbeziehungen. Das letzte Moment ist für die soziale Dynamik entscheidend, weil die Sinnbeziehung infolge das mit ihr notwendig gegebenen Strebens nach Sinnerfüllung dynamisch ist. In der Statik fällt dieses dynamische Moment weg, indem sich hier diese Beziehungen schon zu Objektivationen gewandelt haben. Daher besteht die statische Gesellschaft nur aus der Summe der vergesellschafteten Menschen plus der Summe der Objektivationen. Wir beschäftigen uns jetzt nur mit der Statik.

2. Problematik der Objektivationen

Wir greifen jetzt aus der Fülle der möglichen Problemstellungen eine willkürlich heraus. Die Gesellschaft i.e.S.besteht aus Menschen und Objektivationen. Schon jetzt kann gesagt werden, dass die durch die Menschen gesetzten Objektivationen einen bestimmten Platz in de Gesellschaft i.e.S. und daher such den Menschen gegenüber einnehmen. Es kann daher die Frage gestellt werden, welche Rolle die Objektivationen gegenüber den Menschen spielen. Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst zu zeigen, welche Eigenschaften in Bezug auf ihr Verhalten gegenüber den Menschen die Objektivationen haben. Es müssen daher gewisse Eigenschaften der Objektivationen hervorgehoben werden. Ferner müssen die Formen untersucht werden, in denen die Objektivationen in der Gesellschaft i.e.S. auftreten, [37] weil es möglich ist, dass sich die in Betracht kommenden Eigenschaften mit den verschiedenen Formen ändern. Wir begnügen uns daher bloss das Vorhandensein bestimmter Formen zu zeigen und diese nur in Bezug auf die für unser Problem wichtigen Eigenschaften zu betrachten. Ferner ist zu zeigen inwiefern das Verhältnis Mensch - Objektivation historischen oder formaler Charakters ist und inwiefern dieses Verhältnis nach dem Gesichtsfreiheit grössttmöglichster Beschränkung etwaiger der menschlichen Freiheit zuwiderlaufenden Eigenschaften der Objektivationen änderbar ist.

3. Der Eigenschaften / Eigensinn der Objektivationen

4. Die Formen der Objektivation / Beziehungen und Objektivationen

a) Die einfache Objektivation
b) Der Turm
c) Strahlenbündel

5. Die Objektivation als formale und historische Kategorie

B. Die Dynamik

1. Problematik

2. Die Möglichkeiten einer Dynamik der Objektivationen

3. Die Übertragung der Veränderung der (historischen) Verumständung auf die Objektivationen

4. Die Objektivation im Marxischen System

1. Problematik
2. Allgemeines

[58] [59] [60]

wird.[5]

Für uns ist noch ein anderer Kernpunkt des Marxismus notwendig. Wir müssen noch kurz auf das Verhältnis von Geschichte und Denkprozess - dieses Wort nicht im psychologischen Sinn gebraucht - im Marxismus eingehen. Dies können wir aber nicht, ohne auf Hegel zurückzugreifen. Bei ihm ist die Geschichte die Erscheinung eines objektiven, aus sich selbst heraus wirkenden Geistes, welcher sich als Weltvernunft darstell. Damit ist eine Identität von Denkprozess und Geschichte gegeben, indem der Denkprozess die Geschichte ist.

Bei Marx ist gleichfalls diese Mentalität vorhanden. Während jedoch bei Hegel die Geschichte nur ein Niederschlag [61] […] dar Hegel'schen Denkweise vor.[6]

Für uns ist nicht so sehr die Umgehrung der Hegel'schen Denkweise durch Marx wichtig, als die Tatsache, dass auch bei Marx Geschichte und Denkprozess Identisch sind. Denn die Umsetzung des Materiellen in das Ideelle durch den Menschenköpf bedeutet, dass die historische Verumständung im Denkprozess zum Ausdruck gelangt. Das Geschichtliche bildet hier keinen Gegensatz zur Theoretischen, denn das Theoretische, wie es im Denkprozess ercheintz, ist geschichtlich gegeben. […]

3. Der Marx’sche Begriff der Objektivation
4. Das Freiheitsproblem bei Marx
5. Die Einheit von Theorie und Praxis
6. Stirner – Marx
a) Die Objektivation bei Stirner
b) Vergleich mit dem Marx’schen Begriff

Felix Schafer's Notes and References

  1. 1/ Der hier vorliegende Versuch beruht auf einem Gedankengang von Dr. Karl Polanyi, Wien.
  2. 2/ Allg. Soziologie als Lehre von den Beziehungsbedingungen der Menschen, 1924, Bd. I.
  3. 1/ Gesellschaft Hauptprobleme der philosophischen Sociologie, 1923.
  4. Bezüglich der noch folgenden Begriffsbestimmungen vgl. Max Webers Wirtschaft und Gesellschaft Kap. I. S. 1-15 ff, Tübingen 1922.
  5. 2/
  6. 1/ Vgl. den bekannten Satz bei Marx: “Für Hegel ist der Denkprozess ………… der Demiurg des Wirklichen, das nur seine äussere Erscheinung bildet. Bei mir ist umgekehrt das ideelle nichts anderes, als das im Menschenkopf umgesetzte und übersetzte Materielle.” (Kapital Bd. I, Hamburg 1921 S. XVII)

Editor's Notes

  1. Conversely to the table of contents, the text interchanges g) for Spann and f) for Vierkandt